Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Durch die Verwaltungsgemeinschaft Mering wurde die Fortschreibung der Beitrags- und Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2020 gefertigt.  Diese weist gegenüber der bisherigen Kalkulation eine deutliche Steigerung der Gebühren und der Beiträge auf. Nachfolgend sollen deshalb einige Fragen, die sich daraus möglichweise ergeben, beantwortet werden.

 

Was beinhaltet die vorgelegte Kalkulation ?

Mit der vorgelegten Kalkulation werden sowohl die Beiträge als auch die Gebühren neu berechnet. Grundsätzlich ist die Kalkulation in 3 Abschnitte (A., B. und C.) aufgeteilt.

In Abschnitt A werden die Grunddaten ermittelt und zusammengefasst (etwa das Anlagevermögen, die bisherigen Einnahmen oder auch die kalkulatorischen Zins- und Abschreibungssätze), in Abschnitt B werden die Beiträge kalkuliert und in Abschnitt C die Gebühren.

 

Was ist die Rechtsgrundlage für die Kalkulation ?

Rechtsgrundlage für die Kalkulation ist das Kommunalabgabengesetz (KAG). Für die Kalkulation der Beiträge ist hier Art. 5 Abs. 1 KAG die einschlägige Norm. Die Regelung zur Kalkulation der Gebühren ist in Art. 8 KAG enthalten. Darin ist u.a. auch festgelegt, daß die Gebühren nach betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten zu kalkulieren sind und darüber hinaus der Kalkulation ein maximal 4jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt werden soll.

 

Wie werden Beiträge und Gebühren berechnet ?

Dies ist ein relativ komplexer Berechnungsvorgang. Stark vereinfacht gesagt, erfolgt die Berechnung aber wie folgt:

Die Beiträge werden dadurch berechnet, daß die gesamten Anschaffungskosten der Wasserversorgungsanlage durch die vorhandenen Grundstücks- und Geschoßflächen im Gemeindegebiet geteilt werden.

Bei der Berechnung der Gebühren ermittelt man zunächst die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsungen) aus den gesamten Anschaffungskosten. Zu diesen werden dann die voraussichtlichen Betriebs- und Unterhaltskosten addiert (z. B. die Personalkosten, die Unterhaltskosten oder die notwendigen Energiekosten). Das Ergebnis teilt man dann durch die voraussichtliche Entnahmemenge in cbm und erhält so die kostendeckende Gebühr pro m³.

Das Ganze wird nicht für ein Jahr berechnet, sondern der Gebührenberechnung ist lt. Art. 8 Abs. 6 KAG ein mehrjähriger Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der höchstens 4 Jahre umfassen soll.

Bei dieser Kalkulation muß man auch eine Rückrechnung über den zurückliegenden Zeitraum erstellen. Wenn sich daraus Kostenüberdeckungen ergeben, müssen diese im aktuellen Zeitraum ausgeglichen werden mit der Folge, daß die Gebühr sinkt. Kostenunterdeckungen, also Verluste aus dem vorherigen Zeitraum, sollen dagegen im aktuellen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Dies führt zu einem Gebührenanstieg.

 

Sind in der aktuellen Gebühr von 1,16 EUR/m³ Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren einkalkuliert?

Die aktuelle Gebühr basiert auf einer Berechnung aus dem Jahre 2010, die den Kalkulationszeitraum der Jahre 2009 bis 2011 umfaßt. Die Rückrechnung über den zurückliegenden Kalkulationszeitraum 2006 bis 2008 hat damals eine Unterdeckung in Höhe von rd. 41.000 EUR ergeben die man im aktuellen Berechnungszeitraum ausgleichen hätte sollen (KAG-Vorschrift). Dies ist jedoch nicht erfolgt, da die Gebühr dadurch auf etwa 1,42 EUR pro m³ gestiegen wäre. Ohne Ausgleich der Unterdeckung betrug diese lediglich 1,16 EUR pro m³. Diese wurde dann auch so beschlossen und in der Satzung festgelegt. Die Alternativberechnung der Gebühr einschließlich Kostenunterdeckung wurde auf Anweisung des damals amtierenden Bürgermeisters aus der Kalkulation herausgenommen.

 

Warum steigt die berechnete Gebühr so stark an (von bisher 1,16 EUR auf nun 3,95 EUR pro Kubikmeter)?

Dies hat 2 Hauptursachen:

  1. In der Gebühr von 3,95 EUR ist bereits der Ausgleich der Unterdeckung aus den zurückliegenden 4 Jahren mit einkalkuliert. Diese Unterdeckung beträgt 61.502,67 EUR und wird nun praktisch über höhere Gebühren im folgenden Kalkulationszeitraum wieder hereingeholt. Gleicht man diese Unterdeckung nicht aus, würde die Gebühr nur 3,68 EUR pro m² betragen.
  2. Hauptursache sind aber die erheblich angestiegenen Unterhaltskosten der Wasserversorgungsanlage, die direkt und ungemindert an die Gebührenzahler weitergegeben werden. So betrugen die Unterhaltskosten für das Rohrnetz und die baulichen Anlagen im Bereich der gemeindlichen Wasserversorgung in den Jahren 2013 bis 2016 im Schnitt knapp 10.000 EUR pro Jahr. Hierunter fallen etwa Unterhaltskosten an den Wasserleitungen, den Hausanschlüssen oder auch an den technischen Einrichtungen. Im Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020, der als Bemessungsgrundlage für die aktuelle Gebühr dient, wurden diese Kosten jedoch – bedingt durch die geplanten Wasserleitungsbauarbeiten an der Kreisstraße – auf durchschnittlich 138.000 EUR pro Jahr erhöht.  Allein durch diesen Kostenansatz steigen die Gebühren um  2,25 EUR pro m².

 

Wie lange bleibt die Gebühr nun so hoch ?

Nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes (2020) wird die Verwaltung im Jahre 2021 eine neue Kalkulation erstellen, so daß die Gebühren dann zum 01.01.2022 neu festgesetzt werden können.

Ob diese dann erneut so hoch sind, hängt dann überwiegend von der Höhe der geplanten Unterhaltskosten ab. Reduziert man diese wieder, dann fallen die Gebühren auch wieder auf ein verträgliches Maß. Darüber hat der Gemeinderat zu entscheiden.

 

Wir wirkt sich die Gebührenerhöhung auf die einzelnen Haushalte aus ?

Aus den zurückliegenden 4 Abrechnungsjahren konnte man in der Gemeinde Schmiechen einen Durchschnittsverbrauch in Höhe von 45 Kubikmeter Wasser pro Person ermitteln.

Die Gebührenerhöhung beträgt 2,79 EUR pro Kubik zuzüglich 7 % MwSt. = 2,99 EUR/m².

 

Dadurch ergeben sich für die Haushalt folgende Mehrkosten pro Jahr:

 

1-Personen Haushalt: 45 Kubik x 2,99 EUR = 134,55 EUR Mehrkosten

2-Personen Haushalt:90 Kubik x 2,99 EUR = 269,10 EUR Mehrkosten

3-Personen Haushalt:135 Kubik x 2,99 EUR = 403,65 EUR Mehrkosten

4-Personen Haushalt: 180 Kubik x 2,99 EUR = 538,20 EUR Mehrkosten

 

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation der Beiträge und Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 zur Kenntnis und billigt diese.

 

Reduzieren
Anlage/n

Beitrags- und Gebührenkalkulation zur Wasserversorgung – Kalkulationszeitraum          

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.