Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

 

Den vorliegenden Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung hat der Marktgemeinderat bereits am 24.11.2016 behandelt. Der TOP wurde damals aber zurückgestellt, weil die Erschließung des Vertragsgrundstückes als problematisch angesehen wurde und die Rahmenbedingungen erst noch näher geklärt werden sollten.

Dies ist mittlerweile erfolgt und die Ergebnisse wurden in dem Entwurf eines Erschließungsvertrages festgehalten, welcher als Anlage beigefügt ist.

 

Zum genauen Sachverhalt zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung verweisen wir auf die Beschlußvorlage zur MGR-Sitzung vom 24.11.2016, welche als Anlage beigefügt ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Mit dem beigefügten Entwurf des städtebaulichen Erschließungsvertrages wurden mit dem Antragsteller die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Erschließung geklärt, so daß nunmehr zumindest die theoretischen Voraussetzungen für eine Erschließung vorliegen.

 

Kerninhalte des Vertrages sind:

 

  • Festlegung des Vertragsgebietes und des Vorhabens, nämlich Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage oder Carport,
  • Übernahme der Kosten für einen norm- und fachgerechten Ausbau der Zufahrt durch den Vorhabenträger,
  • Regelung darüber, daß der Vorhabenträger keinen Anspruch auf Winterdienst im Bereich der Zufahrt hat,
  • Übernahme aller anfallenden Kosten für die Wasserversorgung und die Entwässerung durch den Vorhabenträger,

Kostentragung des Gesamtverfahrens durch den Vorhabensträger.

  •  

 

Dies ändert natürlich nichts daran, daß aufgrund der nicht veränderbaren Örtlichkeiten die tatsächliche Zufahrt zu dem Baugrundstück als problematisch zu betrachten ist, gerade wenn man bedenkt, daß dieser Weg auch vermehrt von Schülern und Pendlern stark genutzt wird. Seitens der Verwaltung bestehen deshalb nach wie vor Bedenken gegen die geplante Zufahrt in diesem Bereich.

Ein Anspruch des Antragstellers auf Aufstellung einer Ortsrandsatzung besteht im Übrigen nicht, da die Planungshoheit alleine der Gemeinde obliegt.

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Alternative 1:

Der Marktgemeinderat beschließt, für den östlichen, im beigefügten Lageplan dargestellten Teilbereich der Flurnummer 183/2 Baurecht nach § 34 BauGB durch Aufstellung einer Einbeziehungssatzung zu schaffen. Der Antragsteller hat mit der Aufstellung der Satzung ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen, die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Dem Erschließungs- und städtebaulichen Vertrag in der Fassung des Entwurfs vom 20.11.2017 wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit dem Abschluss des Vertrags beauftragt.

Auf die problematische Erschließung und das damit verbundene Risiko, daß das Verfahren ggfs. nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, wird hingewiesen.

 

Alternative 2:

Der Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung wird abgelehnt.

 

Reduzieren
Anlage/n

Beschlußvorlage MGR 24.11.2016

Antragschreiben mit Lageplänen

Erschließungsvertrag Entwurf vom 20.11.201   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.