- Beschreibung des Vorhabens
Wegen des Entfalls der Bau- und Umweltausschusssitzung am 04.12.2017 wird diese Beschlussvorlage im Marktgemeinderat behandelt. Eine Behandlung in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 16.01.2018 ist aufgrund der 2-Monats-Fiktion nicht mehr möglich.
Die Antragstellerin möchte an ihrer südlichen Grundstücksgrenze einen Lärmschutzzaun errichten. Der Zaun soll 10,30 Meter lang und 3 Meter hoch werden. Der Zaun soll als Lärm- und Sichtschutz zum südlich angrenzenden Gewerbebetrieb dienen. Das Vorhaben wurde bereits mit der Genehmigungsbehörde besprochen, da hier zusätzlich ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen beantragt werden muss (Art. 6 BayBO).
- Fiktionsfrist
Eingang:26.10.2017
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:26.12.2017
Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:16.01.2018
- Nachbarbeteiligung
Aus baurechtlicher Sicht gibt es drei Nachbargrundstücke, ein Grundstück davon ist im Besitz des Marktes Mering. Nur eines davon ist von dem geplanten Vorhaben unmittelbar betroffen, da der Lärmschutzzaun an dessen Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Es wurden keine Nachbarunterschriften eingeholt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es beurteilt sich demnach nach dem Baugesetzbuch (§ 34 BauGB). Das Vorhaben fügt sich danach ein. Da die Höhe des Zaunes 2 Meter überschreitet, ist das Vorhaben nicht mehr nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe A BayBO verfahrensfrei, es ist daher ein Bauantrag notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2017: € | Einmalig 2017: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: