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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Sitzung am 15.12.2016 hat der Marktgemeinderat folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Marktgemeinderat kritisiert die jetzigen Sach- und Rechtskonditionen der Wertstoff-sammelstelle. Er beauftragt die Verwaltung, mit dem Landkreis Verhandlungen zu führen mit dem Ziel der Pachtzinsanpassung und der Übernahme der Grün- und Bauschuttannahme mit dem erforderlichen Personal. Die Verwaltung hat spätestens im November 2017 Bericht zu erstatten.

 

 

Nachdem die Abteilungsleiterin im Sommer 2017 aus den Diensten des Landkreises ausge-schieden ist, konnte nunmehr mit der kommissarischen Leiterin Frau Dr. Rinsdorf und dem Abteilungsleiter Herrn Haas die Gesprächsverhandlung durchgeführt werden.

 

Hintergrund der TZ 7 des Rechnungsprüfungsberichtes ist die Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses, dass ein jährliches Defizit von 70.000,00 Euro an der Wertstoff- und Grüngutannahme sowie Bauschuttannahmestelle entsteht. Diese Einschätzung deckt sich nicht mit den Haushaltszahlen, wie beiliegende Aufstellung über die Jahre 2010 bis einschließlich 2016 aufzeigt. Danach entstand im Bereich der Wertstoffsammelstelle zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 ein Defizit ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten von 6.057,71 € bzw. 2.591,59 €. Das Defizit im Jahr 2014 ist auf nicht ausreichende Meldung und Abrechnung zurückzuführen.

 

Im Bereich der Bauschuttannahme entstand in den Jahren 2015 und 2016 ein Defizit von 2.938,28 € bzw. 2.385,22 €. In diesem Bereich obliegt es dem Markt Mering durch Festsetzung der Benutzungsgebühren das Defizit zu steuern.

 

Frau Dr. Rinsdorf und Herr Haas bekräftigten noch einmal ihre Rechtsauffassung, die bereits im Schreiben vom 06.12.2016 dargelegt wurde.

 

Danach haben die Kommunen die gesetzliche Verpflichtung im Rahmen des Art. 5 Abs. 2 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes die entsprechenden Grundstücke mit Einrich-tungen und Personal zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis hat lediglich die Verpflichtung, die entstandenen Kosten zu erstatten. Dies geschieht auch.

 

Wird der Vertrag mit dem Landkreis Aichach-Friedberg gekündigt, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. Das bedeutet, dass auch ohne Vertrag die jetzige Handhabung beibehalten werden muss.

 

Einer Pachtzinsanpassung kann seitens des Landkreises Aichach-Friedberg nicht zuge-stimmt werden, da hier die einheitliche Pachtzinsregelung gilt. Nur für den Fall, dass die bereit gestellten Flächen werthaltiger würden, z.B. durch Überplanung mit einem Be-bauungsplan, ist ein höherer Pachtzins als der derzeitige von 0,38 Euro/m² zu erzielen. 

 

Zu einer Übernahme der Grüngut- und Bauschuttannahme ist der Landkreis Aichach-Friedberg grundsätzlich bereit, hält aber an der jetzigen Regelung mit der Übertragungs-verordnung fest. Eine Übernahme kommt erst dann in Betracht, wenn bezüglich der Leicht-verpackungen ein neues System (Stichwort „Gelber Sack“ oder „Gelbe Tonne“) ins Leben gerufen wird. In diesem Falle würde das Wertstoffsammelstellenkonzept im gesamten Landkreis und gleichzeitig die Bauschutt- und Grüngutannahme überarbeitet werden. Derzeit laufen die Verhandlungen mit den Entsorgungsbetrieben und der Kreistag hat sich mit der Einführung einer gelben Tonne bzw. eines gelben Sackes bereits befasst. Wann genau dieses neue System kommen wird, steht derzeit noch nicht fest, ist aber in den nächsten Jahren erkennbar.

 

Herr Haas hat versprochen rechtzeitig vor der Marktgemeinderatssitzung noch einmal die Position des Landkreises schriftlich zusammenzufassen.        

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat belässt es bei der jetzigen vertraglichen Regelung und kündigt den Vertrag mit dem Landkreis Aichach-Friedberg nicht.

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Anlage/n

Wertstoffsammelstelle_Buchungsstellen            

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