Inhalt der Stellungnahme vom 09.10.2017:
Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth verweist auf seine Stellungnahme 4-4622AIC-14627/2017 vom 22.06.2017. Eine Abwägung der Anregung liegt dem Wasserwirtschaftsamt nicht vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass zu Beurteilung der Lagerung und des Umganges mit wassergefährdenden Stoffen die fachkundige Stelle Wasserwirtschaft am LRA Aichach-Friedberg zu hören ist.
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn die Hinweise beachtet werden.
Inhalt der Stellungnahme vom 22.06.2017:
Wir verweisen dazu auf unsere Stellungnahme 4-4622-AIC-7045/2017 vom 03.03.2017
Leider liegt uns dazu keine Abwägung des Marktes vor. Wir gehen davon aus, dass die Niederschlagswasserbeseitigung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens bewertet wird.
Im Weiteren schließen wir uns bezüglich der Humus-Lagerung der Stellungnahme des LRA Aichach-Friedberg SG Boden- und Immissionsschutz vom 14.06.2017 an.
Da die geplanten Ausgleichsmaßnahmen auf der Fl.Nr. 3226/4 bereits im Rekultivierungsbescheid (55.1-8780.411/5 der Regierung von Schwaben) behandelt wurde, bestehen gegen die Maßnahmen keine Bedenken, soweit die Inhalte des o.g. Bescheides berücksichtigt werden.
Gegen den Entwurf der Bauleitplanung bestehen keine wasserwirtschaftliche Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
./.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |