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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 12.10.2017:

Der Fachbereich Wasserrecht stellt fest, dass kein Wasserschutzgebiet betroffen ist.

Das Vorhaben liegt nicht in Gewässernähe.

Das Vorhaben liegt nicht im Überschwemmungsgebiet.

Einrichtungen, die eine Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung benötigen, sind im Bebauungsplan derzeit nicht aufgeführt.

Niederschlagswasserbeseitigung

Der Fachbereich Wasserrecht merkt an, dass das Niederschlagswasser laut der vorgelegten Unterlagen nach wie vor über Kiesfenster versickert werden soll. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat hierzu bereits in seiner Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 vom 21.03.2017 Bedenken geäußert.

Mit den nun vorgelegten Unterlagen, insbesondere im Hinblick auf die zur Lagerung vorgesehenen Stoffe, müssen diese Bedenken erneut zum Ausdruck gebracht werden.

Eine Versickerung des Niederschlagswassers von den Lagerflächen ist bei einigen der genannten Stoffe nicht zulässig. Ob überhaupt die Versickerung über Kiesfenster möglich wäre, kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt werden.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 62 WHG)

Einige der aufgeführten Stoffe sind als wassergefährdende Stoffe zu betrachten und müssen daher vor Niederschlagswasser geschützt gelagert werden. Weiterhin sind wasserundurchlässige Bodenflächen erforderlich.

In einem späteren Bauantrag sind daher genaue Angaben erforderlich, welche Stoffe in weIcher Weise gelagert werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Anregungen zur Niederschlagswasserversickerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden unter Hinweise und nachrichtliche Übernahmen mit in die Satzung aufgenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlage/n

 

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