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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 22.06.2017:

Die IHK Schwaben begrüßt die Erweiterungsabsichten der Fa. Ortlieb am Standort Mering. Die vorgenommenen Änderungen am rechtskräftigen Bebauungsplan entsprechen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB den Belangen der Wirtschaft, insbesondere dem Erhalt, der Sicherung sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen am Standort Mering.

Aus Sicht der IHK Schwaben ergeben sich somit, aufgrund der vorliegenden baulichen Strukturen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, keine Bedenken bei der Durchführung des Vorhabens.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlage/n

 

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