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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 22.06.2017:

Wir verweisen dazu auf unsere Stellungnahme 4-4622-AIC-7045/2017 vom 03.03.2017

Leider liegt uns dazu keine Abwägung des Marktes vor. Wir gehen davon aus, dass die Niederschlagswasserbeseitigung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens bewertet wird.

Im Weiteren schließen wir uns bezüglich der Humus-Lagerung der Stellungnahme des LRA Aichach-Friedberg SG Boden- und Immissionsschutz vom 14.06.2017 an.

Da die geplanten Ausgleichsmaßnahmen auf der Fl.Nr. 3226/4 bereits im Rekultivierungsbescheid (55.1-8780.411/5 der Regierung von Schwaben) behandelt wurde, bestehen gegen die Maßnahmen keine Bedenken, soweit die Inhalte des o.g. Bescheides berücksichtigt werden.

Gegen den Entwurf der Bauleitplanung bestehen keine wasserwirtschaftliche Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Niederschlagswasserbeseitigung wird im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung im Rahmen eines wasserrechtlichen Verfahrens geregelt.

Bezüglich der Lagerung von Humus und anderen Stoffen wurde zwischenzeitlich mit dem LRA SG Bodenschutz eine einvernehmliche Lösung der Satzung erzielt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregung zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlage/n

 

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