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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat am 19.10.2017 die Beitrags- und Gebührenkalkulation der Wasserversorgungsanlage des Marktes Mering zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Beiträge und Gebühren ab 01.01.2018 entsprechend anzupassen. Hinsichtlich der Gebühr wurde beschlossen, die Unterdeckung aus Vorjahren in den Folgejahren auszugleichen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Verwaltung hat die anstehende Beitrags- und Gebührenanpassung zum Anlass genommen, die BGS-WAS an die geänderte neue Mustersatzung anzupassen und diese somit komplett neu zu erlassen. Aus diesem Grunde ist dieser Sitzungsvorlage auch eine Version beigefügt, aus der die Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung ersichtlich sind.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Durch die Gebührenanpassung steigen die Wassergebühren um 0,53 EUR (netto) pro Kubikmeter Wasser (Hinweis: dies ist rein zufällig der gleiche Anstieg wie bei der Kanalgebühr).

Bei einem 4-köpfigen Haushalt mit einer Durchschnitssentnahme von 46 cbm pro Person bedeutet dies jährliche Mehrkosten von brutto 116,05 EUR.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Neuerlaß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung in der Fassung des beigefügten Entwurfs vom 26.10.2017, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

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Anlage/n

Entwurf der BGS-WAS vom 26.10.2017 mit Änderungen

Entwurf der BGS-WAS vom 26.10.201

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