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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat am 19.10.2017 die Beitrags- und Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigungsanlage des Marktes Mering zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Beiträge und Gebühren ab 01.01.2018 entsprechend anzupassen. Hinsichtlich der Gebühr wurde beschlossen, die Unterdeckung aus den Vorjahren in den Folgejahren auszugleichen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Mit der beiliegenden 2. Änderungssatzung werden die Beiträge und Gebühren nun an die neue Kalkulation angepaßt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Mit der Gebührenanpassung steigen die Gebühren pro Kubikmeter Abwasser für Volleinleiter um 0,53 EUR gegenüber der bisherigen Gebühr. Bei einer durchschnittlichen Einleitungsmenge von 630.000 cbm im Jahr betragen die Gebührenmehreinnahmen somit ca. 333.900 EUR im Jahr. Für einen 4-köpfigen Haushalt bedeutet dies unter Zugrundelegung eines Jahresverbrauchs von 46 cbm/Person also Mehrkosten in Höhe von 97,52 EUR.

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Mering in der Fassung des beigefügten Entwurfs vom 26.10.2017, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist..

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Anlage/n

2. Änderungssatzung in der Entwurfsfassung vom 26.10.2017 

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