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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Tiefbau für den Neubau Kinderkrippe wurden im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 2.000 EUR angesetzt. Die Ausgaben zum jetzigen Zeitpunkt belaufen sich auf 5.233,03 EUR.

 

Für die Kinderkrippe Schmiechen wurden Fallschutzplatten eingeplant. Die jetztige Rechnung der Fa. Terralastic fiel jetzt jedoch höher aus als eingeplant.

Bis zum Jahresende ist mit keinen weiteren Ausgaben zur rechnen. 
Damit wird die Planung mit insgesamt ca. 3.200,00 EUR überplanmäßig überschritten.

 

Haushaltmittel von 3.200,00 EUR können aus HHSt. 6300-9500.040 (Tiefbau und andere Baumaßnahmen im Straßenbestandserhalt und -ausbau, Maßnahme „Straßenausbau u. –entwässerung Leitenweg“ , verfügbare Mittel derzeit: 72.353,95 EUR) entnommen werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. § 87 Nr. 33 KommHV-Kameralistik sind überplanmäßige Ausgaben, Ausgaben, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus den Vorjahren übertragenen Haushaltausgabereste übersteigen.

 

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schmiechen wurden keine Erheblichkeitsgrenzen für den Vollzug des gemeindlichen Haushaltsrechts festgelegt.

 

Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit gem. § 8 Abs. 2 (c) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Schmiechen die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 3.000 EUR im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Schmiechen bewilligt überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.200 EUR bei der HH-Stelle 4640-9500.095.

Die notwendigen Mittel sollen in Höhe von 3.200 EUR bei HHSt. 6300-9500.040 (Tiefbau und andere Baumaßnahmen im Straßenbestandserhalt und -ausbau, Maßnahme „Straßenausbau u. –entwässerung Leitenweg“) entnommen werden.

 

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Anlage/n

 

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