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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtig die Errichtung eines EFH mit Garage auf der Flnr 139 in Gemarkung Steindorf. Die Unterlagen werden derzeit von der Verwaltung geprüft , das Vorhaben liegt im Bereich des B-Planes Nr.3 „Vorstattstraße“ der 1996 rechtskräftig wurde.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Bauvorhaben weicht in verschiedenen Punkten vom B-Plan ab , zur Genehmigung bedarf es deshalb der Befreiung von den Festsetzungen durch den Gemeinderat. Eine Folgewirkung durch die Befreiung ist nicht zu befürchten das es sich um das letzte in diesem B-Plan zulässige Gebäude handelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: ----------€

Einmalig 2017: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Der abschliessende Beschlussvorschlag wird von der Verwaltung zur Sitzung vorgelegt.

Befreiungen werden nötig für : Überschreitung der Baugrenze für das Hauptgebäude, Änderung der Dachneigung , Anzahl der Vollgeschosse .

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Anlage/n

Lageplan

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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