Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Im Kindergartenjahr 2016/2017 besuchen 62 Kindergartenkinder die Einrichtung „Sternschnuppe“, darunter sind 17 Vorschulkinder. Eingeschult werden voraussichtlich 15 Kinder. Der Kindergarten der „Sternschnuppe“ bietet lt. Betriebserlaubnis Platz für 75 gleichzeitig anwesende Kinder. Somit können im Kindergartenbereich rein theoretisch 28 Kinder „neu“ aufgenommen werden.

 

In der Kinderkrippe werden im aktuellen Betreuungsjahr 10 Kindern betreut, davon wechselt ein Kind ab September 2017 in den Kindergarten. Die Krippe kann gleichzeitig 12 Kinder lt. Betriebserlaubnis betreuen. Somit können ab September 2017 3 „neue“ Kinder im Bereich der Krippe aufgenommen werden.

 

Am 07.02.2017 fand die Anmeldung im Haus für Kinder „Sternschnuppe“ in Schmiechen statt. Die Anmeldung hat folgendes ergeben.

 

Kindergarten:

Aktuell sind 21 Neuanmeldungen eingegangen, davon sind jedoch 5 Anmeldungen per e-Mail angekündigt worden. Diese Kinder können im Kindergarten aufgenommen werden. Die Berechnung des Anstellungsschlüssel nach den aktuell angegebenen Buchungszeiten und mit dem vorhanden Personal hat ergeben, dass sich dieser im Jahresdurchschnitt momentan bei 1:9,89 bewegt. Abschließend kann dieser Schlüssel noch nicht festgelegt werden, da sich das Buchungsverhalten der Eltern zum 01.09.2017 garantiert noch verändern wird. Tendenziell ging der Schlüssel zum Beginn des neuen Kindergartenjahres immer noch ein paar Punkte nach oben.

 

Kinderkrippe:

Im Krippenbereich sind 9 Anmeldungen eingegangen. Davon könnte man 6 Eltern einen Splittingplatz anbieten, d. h. hier müssten nur 3 Krippenplätze belegt werden. Wie bereits erwähnt können drei Krippenplätze ab September 2017 angeboten werden. Wenn die drei Splittingplätze vergeben werden, müssten drei Kindern eine Absage ausgesprochen werden. Vorgespräche mit dem Bürgermeister haben ergeben, dass diese Situation nicht gewünscht wird. Ein Vorschlag zur Erweiterung der Kinderkrippe um weitere drei Plätze wäre, dass der jetzige Schlafraum zum Gruppenraum/Intensivraum umfunktioniert wird und das jetzige Stuhllager zum Schlafraum wird. Die Kinderkrippe würde somit eine Aufstockung auf insgesamt 15 gleichzeitig anwesende Kinder erhalten. Der Bedarf zum September könnte somit abgedeckt werden.

 

Die Sachbearbeitung hat sich daraufhin mit dem Kreisjugendamt in Verbindung gesetzt und die Problematik geschildert. Das Kreisjugendamt hatte auf den ersten Blick keine Einwände zur Erweiterung der Platzzahl einzubringen.

 

Personelle Situation

Im Kindergartenbereich kann mit dem bestehenden Personal weitergearbeitet werden, siehe dazu die Erläuterung zum Anstellungsschlüssel unter dem Bereich Kindergarten. Eine Empfehlung der Sachbearbeitung wäre hier, dass für die Einrichtungsleitung eine Freistellung von 6 Stunden wöchentlich eingerichtet wird. Die Einrichtungsleitung muss sich im pädagogischen Bereich um mittelbare Tätigkeiten kümmern. Diese Tätigkeiten können aber nicht parallel zum Gruppendienst bewältigt werden. Ebenso ist es weniger sinnvoll diese Tätigkeiten über Überstunden aufzufangen, da diese Zeit wieder bei den Kindern fehlt. Eine Berechnung des Anstellungsschlüssel mit 6 Stunden Freistellung bei der Einrichtungsleitung hat ergeben, dass dieser dann bei voraussichtlich 1:10,27 stehen wird.

 

Eine Aufstockung der Kinderkrippe um weitere drei Plätze erfordert mehr Personalstunden. Die Berechnungen mit den aktuellen Anmeldezahlen hat dazu folgendes ergeben:

Die Stelle der Gruppenleitung wird zum Januar 2018 eine Vollzeitstelle. Die Stundenanzahl der Kinderpflegerinnen müssten um ca. 25 Stunden aufgestockt werden.

Diese Beschäftigungszeiten ergeben einen Anstellungsschlüssel mit einem Mittelwert von 1:8,34.

 

Erhöhung der Betreuungsgebühren:

Um das entstehende Defizit in der Kinderbetreuung etwas zu schmälern, wäre es möglich die Betreuungsgebühren moderat zu erhöhen. Die Gebühren wurden zum 01.09.2015 das letzte Mal angepasst.

 

Der Bau- und Finanzausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung bereits mit dem Thema auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Gemeinderat empfohlen wird, die Gebühren für die Kinderbetreuung nicht zu erhöhen.

 

Kindbezogene Förderung – staatliche Zuschüsse

Die Belegung würde bei einer Erhöhung der Platzzahl im Krippenbereich folgendermaßen aussehen:

 

September – November 2017

je 15 Kinder

Dezember 2017

je 16 Kinder

Januar – März 2017

je 17 Kinder

April – August 2018

je 18 Kinder

 

Deswegen kann auch davon ausgegangen werden, dass eine Erhöhung der staatlichen Förderung von ca. 15.000 EUR zu erwarten ist. Da die Anmeldezahlen jetzt für das Krippenjahr 2017/2018 gelten, kann nicht garantiert werden, dass auch die nächsten Jahre mit der Anzahl der Kinder gerechnet werden kann.

 

Änderung der Kindergartensatzung in Bezug auf das Essensgeld

Die Gebühren für die Mittagsverpflegung werden von den Eltern entrichtet und an den Caterer über die Gemeinde weiterbezahlt. Der Finanzausschuss hat in einem Beschluss entschieden, dass die Gebühren für die Mittagsverpflegung für die Gemeinde ein durchlaufender Posten ist, und deshalb keine Kosten diesbezüglich entstehen dürfen.

 

In der Satzung unter § 5 Nr. 2 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung steht, dass Abbestellungen des Mittagessens nur berücksichtigt werden können, wenn diese am Vortag dem Personal der Einrichtung rechtzeitig bekannt gegeben wird.

 

Der Caterer kann Abbestellung nur akzeptieren, wenn diese am Vortag bis spätestens 9.30 Uhr eingehen, da ansonten die Planung der Mittagsverpfelgung abgeschlossen ist und diese nicht mehr geändert wird.

 

Manche Eltern sehen nicht ein, dass, wenn ihr Kind erkrankt die Gebühr an die Gemeinde entrichtet werden soll, da ja das Kind nicht mitgegessen hat. Sie können nicht verstehen, dass das Essen bestellt, geliefert und bezahlt werden muss.

 

Um diese Ungereimtheiten zu entkräften, hat sich die Sachbearbeitung mit der Einrichtungsleitung beraten und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Formulierung der Satzung angepasst werden muss. Wenn die Formulierung präziser ist, kann von beiden Seiten aus argumentiert werden, dass es hier eine eindeutige Vorgehensweise gibt.

 

Folgende Neufomulierung des § 5 Nr. 2 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird gewünscht:

Abbestellung des Mittagessens können nur berücksichtigt werden, wenn diese am Vortag bis 10 Uhr schriftlich in der Einrichtung bekannt gegeben wird.

 

In der Einrichtung liegt eine Liste aus, in welche sich die Eltern eintragen und die Abbestellung unterschreiben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

§ 17 Abs. 1 AVBayKiBiG

Zur Absicherung des Einsatzes ausreichenden pädagogischen Personals ist für je 11,0 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder jeweils mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals anzusetzen (Anstellungsschlüssel von 1:11,0); empfohlen wird ein Anstellungsschlüssel von 1:10,0. Die in den Anstellungsschlüssel eingerechnete Arbeitszeit des pädagogischen Personals verteilt sich auf unmittelbare und mittelbare Tätigkeiten. Unmittelbare Tätigkeit ist die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Mittelbare Tätigkeit ist der Teil der pädagogischen Arbeit der Leiterin oder des Leiters und der pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte, der neben der Betreuungszeit der Kinder in Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, den Bayerischen Bildungsleitlinien und dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan erbracht wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €

Einmalig 2017: €

Jährlich:                                  ca. 367.200 €

Jährlich: €            15.000 EUR

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Personalkosten würden sich folgendermaßen erhöhen:

Erhöhung Personalkosten für die Fachkraft:   4.904,45 EUR

Erhöhung Personalkosten für Ergänzungskraft: 28.735,70 EUR

 

Die Beschäftigtenvergütungen der Erzieherinnen, Helferinnen und des Reinigungspersonals werden auf der HHSt. 3/4640-4140 verbucht. Bei der Haushaltsplanung wurde ein Ansatz von 260.000 EUR eingeplant. Bereits jetzt belaufen sich die Arbeitgeberkosten auf ca. 333.600 EUR. Eine Erhöhung der Betreuungsplätze und der damit verbundenen Personalkosten erzeugt nochmals Mehrausgaben von ingesamt 33.640,15 EUR.
Die Haushaltsstelle wird damit zum Ende des Jahres 2016 um ca. 107.200 EUR überschritten. Eine Deckung ist nicht gewährleistet.

 

Die Mehreinnahmen von staatlichen Mitteln von ca. 15.000 EUR jährlich sind nur gewährleistet, wenn die Krippe auch die nächsten Jahre mit der Belegung der angegebenen Kinder stattfindet (HHSt. 4640-1710).

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

1.

Der Gemeinderat beschließt, die Kinderkrippe im Haus für Kinder „Sternschnuppe“ Schmiechen von derzeit 12 Betreuungsplätzen zum 01.09.2017 auf 15 Plätze insgesamt zu erweitern.

 

2.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Einrichtungsleitung zum 01.09.2017 eine Freistellung von 6 Stunden wöchentlich erhält.

 

3.

Der Gemeinderat beschließt, die Betreuungsgebühren derzeit nicht zu erhöhen.

 

4.

Der Gemeinderat beschließt, die Satzung KTGS zum 01.09.2017 zu ändern. Geändert wird der Inhalt zu § 5 Nr. 2 Gebühren für Mittagsverpflegung.

 

Abbestellungen des Mittagessens können nur berücksichtigt werden, wenn diese am Vortag bis 10 Uhr schriftlich in der Einrichtung bekannt gegeben werden.

 

Die Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Schmiechen (KTGS) vom 01.09.2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Reduzieren
Anlage/n

Kindertageseinrichtungsgebührensatzung KTGS vom 01.09.2017          

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.