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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die derzeit gültige Vereinsförderrichtlinie (siehe Anlage)  wurde 2003 beschlossen und seitdem nicht mehr angepasst. Auf Anregung des Gemeinderate sollte insbesondere der Punkt B 1.1. (Jugendföderung) angepasst werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Vereine und Gruppen in der Gemeinde leisten einen wichtigen Beitrag für die Jugendarbeit und bringen hierzu auch umfangreiche Mittel aus dem Vereinshaushalt mit ein.

Um seitens der Gemeinde diese Arbeit besser zu würdigen wird eine Erhöhung auf 10 € vorgeschlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung im jeweiligen Haushalt einzuplanen.

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschliesst die Zuschüsse unter B1.1 der Vereinsföderrichtlinie für Mitgleider unter 18 Jahren ab sofort auf 10 € angehoben werden der Stichtag unter 2.1 und 2.3 wird auf den 30.10. des Kalenderjahres verschoben.

Alle Vereine sind seitens der Verwaltung über die Förderrichtlinie zu informieren.

 

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Anlage/n

Vereinsförderrichtlinie 2003

 

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