Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Für Vermögenserwerb – Erwerb von beweglichen Sachen für den Bauhof der Gemeinde Steindorf wurden für das Jahr 2016 keine Mittel angesetzt. Jedoch wurden Ausgaben für die Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges (VW T5 Pritsche LR 2.0 TDI) in Höhe von 16.700 EUR notwendig. Mit weiteren Ausgaben ist bis zum Jahresende nicht zu rechnen. Damit ist die Planung mit insgesamt 16.700 EUR außerplanmäßig überschritten.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel von 16.700 EUR können aus HHSt. 7710-9400 (Hochbaumaßnahmen für den Bauhof, verfügbare Mittel: 29.856,30 EUR) entnommen werden.
Hochbaumaßnahmen in dieser Höhe werden im Jahr 2016 nicht mehr zur Ausfühung kommen; der Ansatz wird nicht weiter ausgeschöpft.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Gem. § 87 Nr. 4 KommHV-Kameralistik sind außerplanmäßge Ausgaben, Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind.

 

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

 

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steindorf wurden keine Erheblichkeitsgrenzen für den Vollzug des gemeindlichen Haushaltsrechts festgelegt.

 

Der erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit gem. § 7 Abs. 3 Nr. der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Steindorf die Entscheidung über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 1.500 EUR im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf bewilligt außerplanmäßige Mittel in Höhe von 16.700 EUR bei der HH-Stelle 7710-9350. Die notwendigen Mittel sollen aus Minderausgaben bei HHSt. 7710-9400 entnommen werden.

 

 

Reduzieren
Anlage/n

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.