Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Die Antragsteller planen an der nördlichen Grundstücksgrenze einen Carport mit einer Grundfläche von 6 m x 3 m  und einer Höhe von 2,5 m.

Das Grundstück liegt mit seiner nördlichen Grundstücksgrenze an der südlichen Grundstücksgrenze des Nachbargrundstücks an. Die Eigentümer des hauptsächlich betroffen nördlichen Nachbargrundstückes haben dem Bauvorhaben zugestimmt

Der verbindliche und rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 2 „Brunnener Straße“,lässt laut § 6 Abs. 1 die Errichtung von Garagen und sonstigen Nebengebäuden nur innerhalb der bebaubaren Flächen zu.

Für das betroffene Grundstück gilt, dass das Carport außerhalb des Baufensters positioniert ist.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gemäß Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO entscheidet die Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben (vgl. Art. 57 BayBO) über Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die geplante Errichtung eines Carport, erfüllt die Verfahrenstatbestände des Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO (grenznahe Garagen/Carport bis 50,0 m² Fläche) und macht somit eine isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB möglich.

Die Grundzüge der Planung werden durch eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Errichtung von Garagen und Nebengebäuden nicht berührt.

Bei der Entscheidung über eine isolierte Befreiung hat die Gemeinde Schmiechen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und alle relevanten Belange abzuwägen und zu berücksichtigen.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Garagen und Nebengebäuden bedeutet keine grundsätzliche nachbarschützende Vorschrift.

Eine Beeinträchtigung für die angrenzenden Grundstücke ist nicht erkennbar.

Die Gemeinde Schmiechen erlässt als örtlich und sachlich zuständige Behörde den Genehmigungsbescheid. Die Nachbarn könnten gegen diesen Bescheid Rechtsmittel in Form einer Klage erheben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des § 5 Abs. 1 des Bebauungsplanes Nr. 2 "Brunnener Straße" bezüglich der Errichtung einer Carport.

 

Reduzieren
Anlage/n

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.