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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 fand am 09.06.2016 statt.

Die Prüfung ergab keinerlei Unstimmigkeiten und Beanstandungen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung alsbald fest und beschließt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO)

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag
  1. Die Niederschrift zur örtlichen Rechnungsprüfung enthält keine Beanstandungen und wird zur Kenntnis genommen.

    Die Jahresrechnung 2015 wird nach örtlicher Rechnungsprüfung mit der als Anlage beigefügten Abschlussblatt Haushaltsrechnung – Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015 gem. KommZG i. V. mit Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. 

    Das Abschlussblatt Haushaltsrechnung Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird Bestandteil dieses Beschlusses.
     
  2. Für die festgestellte Jahresrechnung 2015 wird die Entlastung erteilt.

 

 

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Anlage/n

Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung 2015

Feststellung der Jahresrechnung 2015

 

 

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