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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Steindorf hat am 04.05.2016 die Aufstellung des BeBau-Planes „Eresried Süd“ Gemarkung Eresried beschlossen.

Mit Schreiben vom 09.05.2016 hat das planende Ing.-Büro Joost Godts, 73467 Kirchheim am Ries, im Auftrag des Antragstellers nach § 4 Abs. 1 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern. Näheres ist den Anlagen zu entnehmen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die Aufstellung des BeBau-Planes „Eresried Süd“ und der 6. Änd. des FNP der Gemeinde Steindorf, werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

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Beschlussvorschlag

Der GR Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der Aufstellung des BeBauPl „Eresried Süd“ und der 6. Änd. des Flächennutzungsplanes Gemarkung Eresried vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt werden.

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Anlage/n

 

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