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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das mit der Planung des Hochbehälters für die gemeindliche Wasserversorgung beauftragte Büro Hausmann und Rieger hat der Verwaltung mit Schreiben vom 19.04.2016 mitgeteilt, dass es zum Jahreswechsel 2016/2017 auf dem Weg eines Betriebsüberganges nach § 613 a BGB umfirmieren wird.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Da der jetzige Vertragspartner des Marktes Mering für die Planungsleistungen des oben genannten Projektes rechtlich nur noch bis zum 31.12.2016 existiert ist es erforderlich, dass die bestehenden Ingenieurverträge auf die Firma „Ingenieurbüro Kienlein“ als neuen Vertragspartner umgestellt bzw. übernommen werden. Es handelt sich um aktuell 3 Verträge:

-          Projekt-Nr. 25500401 Neubau HB Mering

-          Projekt-Nr. 25500501 Neubau HB Mering – Tragwerksplanung

-          Projekt-Nr. 25500601 Neubau HB Mering – Koordinator BaustellV

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der Umfirmierung des Büros „Hausmann + Rieger“ und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Unterzeichnung der Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Ingenieurverträgen in der mit Datum vom 18.04.2016 vorliegenden Fassung.

 

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Anlage/n

3 Ergänzungsvereinbarungen

 

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