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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es wird Bezug genommen auf den vorangegangenen TOP Bebauungsplan Nr. 25 „Eresried Süd“.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zur Verwirklichung der/s Bauvorhaben/s aus dem Bebauungsplan Nr. 25 „Eresried Süd“ ist neben der Aufstellung des Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes vonnöten

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf beschließt, den Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eresried Süd“ zu ändern, da dies auch die logische Konsequenz und Folge aus dem vorangegangenen Beschluss ist..

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde das Planungsbüro J. Godts beauftragt. Auftraggeber und Kostenträger ist der Initiator und Antragsteller des Bebauungsplanes Nr. 25.

 

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Anlage/n

 

 

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