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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Anregung vom 04.12.2015:

„Im Nähebereich der Satzung (nördlich angrenzend) befindet sich nach dem Bayerischen Denkmalatlas das Denkmal D-7-71-146-17 „Bauernhaus, Dorfstr. 4, Mering“. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Bereich Baudenkmäler ist deshalb als Fachbehörde zu beteiligen.“

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Bereich Baudenkmäler wurde am Verfahren beteiligt und hat keine Stellungnahme abgegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregung zur Kenntnis zu nehmen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Bereich Baudenkmäler wurde am Verfahren beteiligt.

 

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Anlage/n

 

 

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