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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Schmiechen hat die 9. Änd. des FN-Planes Gemeinde Schmiechen im Zusammenhang mit dem BeBau-Plan Nr. 21 „Gewerbegebiet Saumfeld“ in Schmiechen beschlossen.

Mit Schreiben vom 04.01.2016 hat das Planungsbüro F. Reimann Fürstenfeldbruck nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern. Nähere Informationen im Internet unter

www.vg-mering.de /Schmiechen (www.schmiechen.de/Reiter Registerkarte: Gemeinde, Seitenmenü: Bebauungsplanverfahren, Unterpunkt: 9. Änderung FNP) .

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die 9. Änderung des F-Planes zum BeBau-Plan Nr. 21 „Gewerbegebiet Saumfeld“ der Gemeinde Schmiechen, werden keine Belange der Gemeinde Steindorf berührt.

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Beschlussvorschlag

Der GR Steindorf beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der 9. Änderung des F-Planes Gemeinde Schmiechen, zum BeBauPl.Nr. 21 „Gewerbegebiet Daumfrld“ in Schmiechen vorzubringen, da Belange der Gemeinde Steindorf nicht berührt werden.

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Anlage/n

 

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