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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Schmiechen hat die Aufstellung des BeBau-Planes Nr. 21 „Gewerbegebiet Saumfeld“ Gemarkung Schmiechen beschlossen.

Mit Schreiben vom 04.01.2016 hat das planende Ing.-Büro Frank Reimann, Fürstenfeldbruck, im Auftrag der Gemeinde nach § 4 Abs. 1 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern. Näheres ist im Internet zu entnehmen.

www.schmiechen.de Reiter/Registerkarte: Gemeinde, Seitenmnü::

Bebauungsplanverfahren, Unterpunkt: Bebauungsplan Nr. 21

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die Aufstellung des BeBau-Planes Nr. 21 „Gewerbegebiet Saumfeld“ der Gemeinde Schmiechen, werden keine Belange der Gemeinde Steindorf berührt.

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Beschlussvorschlag

Der GR Steindorf beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der Aufstellung des BeBauPl 21. „Gewerbegebiet Saumfeld“ Gemarkung Schmiechen vorzubringen, da Belange der Gemeinde Steindorf nicht berührt werden.

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Anlage/n

 

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