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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Bürgerversammlung am 20.11.2015 wurden folgende Wortmeldungen vorgebracht, welche entsprechend der Gemeindeordnung der Gemeinde Schmiechen innerhalb 3 Monaten vom Gemeinderat behandelt werden müssen.

 

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Beschlussvorschlag
  1. Räum- und Streupflicht im Bereich der Gehbahnen

Für Grundstückseigentümer, welche an einem Gehweg anliegen besteht aufgrund der Verordnung für die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter eine Räum- und Streupflicht. Es wurde angeregt, dass die Gemeinde diese Räumpflicht übernimmt und die Kosten auf alle Bürger umlegt bzw. die Verordnung zu ändern, dass auch Nichtanlieger mit in die Pflicht genommen werden können. 

Die Verordnung zu ändern ist nur schwer zu realisieren, da eine gerechte Regelung gefunden werden müsste und auch die Zuständigkeit festgelegt werden muss. Auch eine Durchführung des Winterdienstes im Bereich der Gehbahnen durch die Gemeinde scheint nicht möglich zu sein, da hierfür sehr hohe Personal- und Fahrzeugkosten entstehen würden, was gegenüber den Bürgern nicht zu rechtfertigen ist.

Es besteht für die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit sich privater Anbieter zu bedienen, welche bei Berufstätigkeit bzw. gesundheitlichen Einschränkungen die Räumpflicht übernehmen. Sicher lässt sich das Räumen der Gehwege auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe organisieren.    

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat erkennt zwar die Problematik und die scheinbare Ungerechtigkeit gegenüber den Grundeigentümern, welche an einer Gehbahn anliegen, sieht aber keine Möglichkeit hier eine rechtlich saubere Regelung bzw. kostenverträgliche Möglichkeit zu  finden, weshalb an der bestehenden Regelung keine Änderungen vorgenommen werden.

 

Abstimmung:      ……………  

 

  1. Umsetzung einer Ortsumgehung von Unterbergen über die Hochstraße mit Einmündung in die Kreisstraße auf Höhe der Hofstelle Kistler. Zusätzlich soll versucht werden, die geplante Straße und die beiden  Kreisstraßen zur Staatsstraße aufstufen zu lassen.

Bei diesem Vorschlage ergeben sich mehrere Probleme. Die Grundstücke, welche für den Straßenverlauf erforderlich sind, befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde. Der betroffene Landwirt ist sicher nicht bereit, den benötigten Grund an die Gemeinde abzugeben. Die Maßnahme verursacht sehr hohe Kosten, welche von der Gemeinde nicht zu schultern sind. Ob eine solche Maßnahme bezuschusst wird ist zu bezweifeln, da viele andere Gemeinden eine wesentlich höhere Verkehrsbelastung zu erdulden haben und verfügbare Mittel vorher dort investiert werden. Eine Aufstufung zur Staatsstraße bedarf einer entsprechenden Verkehrsbedeutung, welche wohl hier derzeit nicht gegeben ist. In der derzeitigen Diskussion um die geplante Ostumfahrung sollte ein solcher Vorschlag wohl derzeit nicht vorgebracht werden.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat sieht für eine Umgehung von Unterbergen und einer Aufstufung der Kreisstraßen zur Staatsstraßen derzeit keine Chancen und stimmt einer entsprechenden Planung in der derzeitigen Situation nicht zu.

 

Abstimmung:     ………….          

 

  1. Laub von der Eiche an der Brunnener Straße

Im Herbst verliert die Eiche an der Brunnener Straße sehr viel Laub, welches die Anwohner an ihre Belastungsgrenzen bringt. Der Baum befindet sich auf Privatgrund, wodurch für die Gemeinde kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Es wird vorgeschlagen im Herbst die Laubmengen des Öfteren (auslastungsbedingt) vom Gemeindearbeiter aufnehmen und beseitigen zu lassen.

 

Beschluss:

Aufgrund der sehr großen Laubmengen, welche durch der sehr mächtigen Eiche an der Brunnener Straße verursacht werden wird im Herbst zukünftig der Gemeindearbeiter zur Entlastung der Anwohner, die Laubbeseitigung nach Möglichkeit unterstützen, damit die Laubmengen auch aus verkehrssicherheitsgründen nicht zum Problem werden.

 

Abstimmung:……………

 

  1. Straßenbeleuchtung im Bereich der Brunnener Straße mangelhaft

Es wurde vorgebracht, dass die Straßenbeleuchtung in der Brunnener Straße unzureichend ist und hier ein Nachrüstungsbedarf besteht.

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Straßenbeleuchtung im gesamten Ortsbereich überprüft und bei Bedarf erneuert werden soll. Es ist geplant, die Beleuchtung in der Brunnener Straße in 2016 zu erneuern.

 

  1. Verkehrsspiegel an der Kreuzung Meringer- /Brunnener Straße 

Es wurde vorgebracht, dass es sich hier um eine gefährliche Kreuzung handelt, welche unübersichtlich ist und die Anbringung eines Verkehrsspiegels erforderlich sei.

Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels liegt  im Ermessen der Gemeinde. Es wird empfohlen, die Örtlichkeit bei der Fahrradsitzung im Frühjahr / Sommer zu besichtigen und dann eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen.

 

Abstimmung: …………..

 

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Anlage/n

Stellungnahmen

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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