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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Egling a.d. Paar hat die 3. Änd. des BeBau-Planes  „Austraße-Nord“ Gemarkung Egling beschlossen.

Mit Schreiben vom 16.12.2015 hat das planende Ing.-Büro Arnold Consult im Auftrag der Gemeinde nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Unterrichtung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern. Näheres ist den Anhängen zu entnehmen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die 3. Änderung des BeBau-Planes „Austraße-Nord“ der Gemeinde Egling, werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

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Beschlussvorschlag

Der GR Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der 3. Änderung des BeBauPl. „Austraße-Nord“ Gemarkung Egling vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt werden.

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Anlage/n

 

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