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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Merching hat die 1. Änd. des F-Planes Gemeinde Merching und des BeBau-Planes Nr. 30 „Sondergebiet am Steinbach“ in Steinach beschlossen.

Mit Schreiben vom 11.12.2015 hat die Gemeinde Schmiechen nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Behörden am Verfahren beteiligt und aufgefordert, sich im Bedarfsfalle zu äußern. Nähere Informationen im Internet unter

 

www.gemeinde-merching.de/buergerservice/flaechennutzungsplan-bebauungsplaene/ .

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die 1. Änderung des F-Planes und des BeBau-Planes „Sondergebiet am Steinbach“ der Gemeinde Merching, werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

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Beschlussvorschlag

Der GR Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der 1. Änderung des F-Planes Gemeinde Merching, sowie des BeBauPl. „Sondergebiet am Steinbach“ in Steinach vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt werden.

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Anlage/n

 

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