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Sachverhalt:

Die Wahlorgane für Gemeindewahlen sind u.a. ein Wahlleiter und ein Wahlausschuss (Art. 4 Abs.1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG. Der Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG regelt die Reihenfolge, nach der der Wahlleiter und dessen Stellvertretung berufen werden soll. An erster Stelle steht dort der erst Bürgermeister, oder einer der weiteren Bürgermeister, aber nur dann, wenn die betreffende Person nicht als Bewerber für die Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat aufgestellt worden ist. Der dritte Bürgermeister, Herr August Drexler wird sich nicht mehr um das Amt eines Gemeinderates bewerben. Somit wäre Herr August Drexler zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2020 in der Gemeinde Steindorf zu berufen.

 

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG ist gleichzeitig eine Stellvertretung durch den Gemeinderat zu berufen. Dies kann auch eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Mering sein. Aus organisatorischen Belangen empfiehlt es sich, Herr Richard Sedlmeir, Verwaltungsfachwirt bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering, zum stellvertretenden Wahlleiter in der Gemeinde Steindorf zu berufen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch die Berufung von Herrn Bürgermeister August Drexlerzum Wahlleiter, und Herrn Richard Sedlmeir zu dessen Stellvertreter ist insbesondere sichergestellt, dass die Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 Satz 4 und 5 GLKrWG, eingehalten werden.

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

GR Nottensteiner erscheint und nimmt ab diesem TOP an der Abstimmung teil.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt, den dritten Bürgermeister Herr  August Drexler zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2020 zu berufen. Zu dessen Stellvertretung wird Herr Richard Sedlmeir, Verwaltungsfachwirt bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering, berufen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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