Reduzieren

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hatte in der vergangenen Sitzung am 19.09.2019 die Thematik mehrheitlich beschlussmäßig in ein Gremium, bestehend aus dem zweiten und dritten Bürgermeister sowie den Fraktionsvorsitzenden und dem Leiter der Geschäftsstelle verwiesen. Die Arbeitsgruppe sollte einen Lösungsvorschlag erarbeiten, wie bis zum 30.04.2020 weiter vorgegangen werden soll. Darüber hinaus soll in der nächsten turnusmäßigen Sitzung des Marktgemeinderates die Wiedervorlage erfolgen. Bezüglich des Sachverhalts wird weiter auf die Beschlussvorlage zur Sitzung am 19.09.2019 inklusive der Anlagen verwiesen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat am 01.10.2019 getagt und sich dafür entschieden über verschiedene mögliche Varianten in der folgenden Reihenfolge abstimmen zu lassen:

 

1.Ursprünglicher Antrag der Herren MGR Brunner und Becker

2.Keine Änderung der Pauschale bis 30.04.2020

3.Kürzung der Pauschale ab 01.11.2019 bis 30.04.2020 auf 250 Euro netto

4.Spitzabrechnung ab 01.11.2019 bis 30.04.2020

 

Zur Thematik an sich und zu den diskutierten Varianten seien an dieser Stelle seitens des Verfassers der Vorlage einige Anmerkungen in loser Reihenfolge erlaubt:

 

Die Berechnung im oben genannten Antrag auf Neukalkulation der Pauschalentschädigung lässt zunächst außer Acht, dass auf Einlassung des Rechnungsprüfungsausschusses und unter Einschaltung eines Steuerberaters die bisherige Bruttoentschädigungen in Höhe von 650 Euro bereits seit 01.07.2018 auf eine Nettozahlung in Höhe von 500 Euro reduziert wurde.

 

Weiter dürfte das zitierte Fahrtenbuch für den Privat-Pkw des Ersten Bürgermeisters aus dem Jahr 2016 schon deshalb nicht repräsentativ sein, da Herr Bürgermeister Kandler in der Schönwetterperiode nach Kenntnisstand der Verwaltung einen nicht unerheblichen Teil seiner Dienstfahrten mit dem Motorrad absolviert. Hierzu liegen jedoch  weder Fahrtenbuch noch anderweitige Aufzeichnungen vor.

 

Auch die Berechnung der Pauschale aus der einfachen Multiplikation von zurückgelegten Kilometern mit der Erstattung von 0,35 € pro Kilometer nach dem Bayer. Reisekostengesetz dürfte den tatsächlichen Unterhaltungsaufwand des Privatfahrzeuges des Ersten Bürgermeisters wohl eher nicht decken. Eine kurze Internetrecherche bei den einschlägigen Autokostenrechnern im Internet, beispielsweise beim ADAC, weist für Mittelklassewagen Un-

 

 

terhaltskosten im Bereich zwischen 60 und 90 Cent pro Kilometer aus. Damit dürften auch die unter Beschlussziffer 3 und 4 dargestellten Varianten die tatsächlich entstehenden Kosten des Privatfahrzeugs des ersten Bürgermeisters nicht decken. Soweit das Privatfahrzeug unter diesen Bedingungen durch den ersten Bürgermeister nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, müsste der Markt Mering zumindest bis zum Ende der Wahlperiode ein Fahrzeug bereitstellen.

 

In der oben genannten Arbeitsgruppe war auch kurz grundsätzlich die Thematik zur Bereitstellung eines Dienstwagens in der Diskussion. Man war sich jedoch einig, dass dies in Abstimmung mit dem künftigen Amtsinhaber im Frühjahr 2020 entschieden werden soll, da es hier durchaus verschiedene persönliche Vorstellungen gibt.

 

Zur Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt eine korrekte Neukalkulation auf Basis eines aktuellen 3-monatigen Aufzeichnungszeitraumes möglich ist sei darauf hingewiesen, dass in den vergangenen Sommermonaten zum einen die mit dem Motorrad zurück gelegten Kilometer nicht erfasst sind und dass darüber hinaus in dieser Zeit ein überdurchschnittliches Maß an Urlaubstagen ohne jegliche Dienstfahrten fällt. Eine neue 3-monatige Erfassung als Basis zur Ermittlung einer neuen Pauschale würde beginnend ab 01.11.2019 mit dem 31.01.2020 enden, sodass im Anschluss noch eine neue Pauschale für 3 Monate (Ende der Wahlperiode) ermittelt werden könnte. Inwieweit dies sinnvoll erscheint bleibt der eigenen Beurteilung überlassen.

 

Zur Frage einer möglichen Rückforderung verweisen wir auf die Berichterstattung in der Friedberger Allgemeine vom 21.09.2019 zur rechtlichen Einschätzung seitens des Landratsamtes, wonach es für eine Rückforderung keine rechtliche Grundlage gibt, soweit die Pauschalzahlung durch Gemeinderatsbeschluss gedeckt ist. Der entsprechende Beschluss zur Höhe der Kfz.-Pauschale wurde zu Beginn der Wahlperiode am 08.05.2014 wie in den vorausgegangenen Wahlperioden einstimmig gefasst.

 

 

MGR Brunner zieht seinen ursprünglich zusammen mit Herrn MGR Becker gestellten Antrag zurück und beantragt nunmehr, zunächst über Ziffer 4 der Beschlussvorlage abzustimmen.

MGR Becker stimmt der Rücknahme des Antrags ebenfalls zu.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, in Abhängigkeit von der Beschlussfassung

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat fasst zur Kfz.-Pauschale für den ersten Bürgermeister folgenden Beschluss:

 

1.Die Verwaltung wird beauftragt eine Neukalkulation der Kfz.-Pauschale des ersten Bürgermeisters zeitnah auf den nachgewiesenen Aufwand durchzuführen und dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Neukalkulation muss die Verwaltung das vorliegende Fahrtenbuch auf den Umfang der dienstlich veranlassten Fahrten überprüfen. Es sollte geprüft werden, wie und ob die zu viel gezahlte Pauschale zurückgefordert werden kann. (Beschlusstext aus dem Antrag der MGR Brunner und Becker vom 24.08.2019)

 

2.Keine Änderung der Pauschale bis 30.04.2020 (die aktuelle Nettoentschädigung in Höhe von 500 Euro wird bis dahin weitergeführt).

 

 

3.Kürzung der Pauschale ab 01.11.2019 bis 30.04.2019 auf 250 Euro netto.

 

4.Spitzabrechnung ab 01.11.2019 bis 30.04.2020 auf Basis des Bayer. Reisekostengesetzes (entspricht 0,35 € pro Kilometer)

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.ohne Abstimmung

zu 2.17 : 6

zu 3.ohne Abstimmung

zu 4.5 : 18 

 

Über Ziffer 4 wurde auf Antrag von Herrn  MGR Brunner als erstes abgestimmt.

 

 

Geschäftsordnungsantrag Ortssprecher Lidl:

 

Der Marktgemeinderat beschließt auf Grund der zahlreichen interessierten Besucher den TOP 12 "Antrag aus Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches auf der Augsburger/Münchener Straße im Ortszentrum" vorzuziehen.

 

Abstimmungsergebnis:   22 : 0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.