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Sachverhalt:

Bereits im Schuljahr 2018/19 herrschte in der Grundschule II eine angespannte Raumsituation, weshalb nun in Absprache mit der Schulleitung des Gymnasiums 2 Klassen im Gymnasium untergebracht werden konnten. Nachdem dies aber nur eine Übergangslösung darstellt, müssen zusätzliche Räume  im Bereich der GS II bis spätestens bis Juni 2020  bezugsfertig sein, deshalb schlägt die Verwaltung die Errichtung der Interimslösung  als Modulbauweise vor.

 

 

Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen

Der Markt Mering ist eine Zuzugsgemeinde, deren Bevölkerungszahlen von 11.920 EW im Jahr 2000 über 13.469 EW im Jahr 2010 auf 14.478 EW im Jahr 2018 stieg.

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat im Juni 2019 eine Bevölkerungsprognose für den Landkreis Aichach-Friedberg unter besonderer Berücksichtigung jugend- und altenhilferelevanter Fragestellungen herausgegeben. Danach wächst die Bevölkerung im Prognosezeitraum bis 2039 im Landkreis weiter von 134.135 EW im Jahr 2018 auf 149.351 im Jahr 2039, was einem Zuwachs von 11 % entspricht.

 

Die Altersgruppe der 6-9 jährigen, also die für die Grundschule relevante Altersgruppe wächst in diesem Zeitraum im Landkreis überproportional um 23 %. Für den Markt Mering liegt die Prognose im Zeitraum 2018 bis 2038 bei einem Zuwachs von 11,4 % von 579 EW (2018) auf 645 EW (2039). Im kurzfristigen Prognosezeitraum von 2018 - 2028 beträgt der Zuwachs 22,0 %.

 

 

Um den zu erwartenden, bzw. prognostizierten Schülerzuwachs aus den Baugebieten „Oberfeld I und Oberfeld II Rechnung zu tragen und die Erweiterung der GS II durchführen zu können, werden in Absprache mit der Schulleitung 8 weitere Klassenzimmer benötigt.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Module ca. 72 Monate benötigt werden, was folgende Zeitachse widerspiegelt:

 

2020 -Errichtung des Provisoriums in Modulbauweise

 

2020 / 21 -Durchführung des VGV-Verfahrens zur Ermittlung des Architekten, einschl.               der Fachplaner

 

2022 / 23 - Erstellung des Bauantrages mit Eingabeplanung und Durchführung des För-              derverfahrens

 

20 24 - / 25Vorzeitiger Maßnahmenbeginn, bzw. voraussichtlicher Baubeginn

 

2025 / 26Ausführung in einzelnen Bauabschnitten unter Aufrechterhaltung des Schulbe-evtl. 27              triebes

 

 

Der Grundpreis für die Anmietung der Module, gerechnet auf 72 Monate (siehe Zeitachse) beläuft sich auf Netto 965.000,-- € (Brutto 1.150.000,-- €), (vorläufig, hochgerechnetes Angebot der Fa. Algeco für die Module in der Grundausstattung).

Der Grundpreis für den Kauf der Module (Ausführung mehrstöckig,siehe Plan, mit gesamt 8 Klassenzimmern) beträgt Netto 750.000,-- €, (Brutto 893.000,-- €).

Folgende Kosten, wie z.B. Netzwerktechnik, Fundametierung, höherwertiger Schallschutz, Blitzschutz, vorbereitende Maßnahmen für die Fundamentierung, Anschluss an die Fernwärmeleitung (derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass ein Anschluss realisiert werden kann, sollte dies nicht möglich, bzw. unwirtschaftlich sein, so kommt eine Luftwärmepumpe zum Einsatz), zusätzlich benötigtes Dach - um einen besseren Wärmeschutz zu garantieren, Elektroverkabelung, Wasser- Kanalanschlüsse, etc. sind zu den o.g. Kosten hinzuzuaddieren. Somit ergeben sich geschätzte Gesamtkosten in Höhe von 1.680.000,-- €, brutto.

 

Ingenieurleistungen (geschätzt)  in Höhe von derzeit 120.000,-- € sind zu den o.g. Kosten  hinzuzurechnen (dies sind reine Schätzwerte, da die  Abrechnung auf Stundenbasis basiert und nicht die HOAI zugrunde gelegt wird).

 

Aufgrund der gegenübergestellten Kosten und der aufgezeigten Zeitschiene (bezogen auf 72 Monate) schlägt die Verwaltung den Kauf der Module vor.

Da die Interimslösung bereits 2020 bezogen werden soll und die Module eine Mindestlieferzeit von ca. 3 - 4 Monaten haben und vorbereitende Maßnahmen zu erbringen sind ist Eile geboten. 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule" erhalten die Meringer Grundschulen auf Antrag (Antragstellung bis 31.12.2021 erforderlich) einen Förderhöchstbetrag von 213.123 €. Die Antragsformulare waren den Sachaufwandsträgern zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht zur Verfügung gestellt. Gefördert werden neben Anzeige- und Interaktionsgeräten (Beamer, interaktive Tafeln, Dokumentenkameras, usw.) unter anderem auch die WLAN-Infrastruktur und schulgebundene mobile Endgeräte. Anders als im vorangegangenen Förderprogramm werden auch bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume gefördert. Der Zuwendungsempfänger hat mindestens 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenmittel aufzubringen. Es ergibt sich somit eine bis zu 90% Förderung im Rahmen des o.g. Förderhöchstbetrages. Die Inanspruchnahme und Nutzung der Förderung wird gesondert im Marktgemeinderat behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019 ff: 1.680.000 €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Im Haushalt- und Finanzplan 2018 - 2022 sind bislang Mittel in Höhe von 5.000.000 € für die Erweiterung der Grundschule II Amberieustraße eingestellt. Bei HHSt. 2111-9420 und 2111-9400 wären die Kosten für die Interimslösung im Haushalt- und Finanzplan 2019 - 2023 zusätzlich zu den fortzuschreibenden Kosten für die Erweiterung des Schulgebädues zu veranschlagen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

a)den Erwerb der Module zum Bruttogesamtpreis von ca. 893.000,-- €  (zuzügl. aller Nebenkosten und Nebenarbeiten).

 

b)die Aufwertung in „digitale Klassenzimmer“ soll im gesonderten Beschlussverfahren zur Inanspruchnahme des Förderprogramms „DigitalPakt Schule“ nach Ermittlung des Bedarfs und der voraussichtlichen Kosten erfolgen

 

Die Verwaltung wird weiter bevollmächtigt die Interimslösung umzusetzen, alle Ausschreibungen und Vergaben herbeizuführen und zusätzliche notwendige Ingenieurleistungen auf Honorarbasis zu vergeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:   24 : 0

 

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