1. Informationsbrief 9/2019 vom Bayer. Städtetag
2. Bezüglich der Hangsicherung im Bereich des öffentlichen Fußweges im Baugebiet Oberfeld
wird bekannt gegeben, dass der Notarvertrag eine entsprechende Regelung enthält. So ist in
Ziffer IX Erschließung unter Buchst. g) explizit festgelegt, dass der Erwerber des
Baugrundstückes die Kosten für eventuell notwendig werdende Stützmauer oder Anböschung
zu Nachbargrundstücken alleine zu tragen hat.
Geschäftsordnungsantrag MGR Widmann:
Der Marktgemeinderat beschließt die erneute Beratung im Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis: 22 : 2
3. Einrichtung eines runden Tisches "seniorenfreundliche Gemeinde" auf Anregung von MGRin von
Thienen. Im Gremium sollen von politischer Seite die drei Bürgermeister sowie die
Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter vertreten sein.