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1. Informationsbrief 9/2019 vom Bayer. Städtetag

 

2.  Bezüglich der Hangsicherung im Bereich des öffentlichen Fußweges im Baugebiet Oberfeld

     wird bekannt gegeben, dass der Notarvertrag eine entsprechende Regelung enthält. So ist in

     Ziffer IX Erschließung unter Buchst. g) explizit festgelegt, dass der Erwerber des

     Baugrundstückes die Kosten für eventuell notwendig werdende Stützmauer oder Anböschung

     zu Nachbargrundstücken alleine zu tragen hat.

 

     Geschäftsordnungsantrag MGR Widmann:

 

      Der Marktgemeinderat beschließt die erneute Beratung im Bau- und Umweltausschuss.

 

      Abstimmungsergebnis:   22 : 2

 

3. Einrichtung eines runden Tisches "seniorenfreundliche Gemeinde" auf Anregung von MGRin von

    Thienen. Im Gremium sollen von politischer Seite die drei Bürgermeister sowie die

    Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter vertreten sein.

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Beschluss
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Abstimmungsergebnis:

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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