Sachverhalt:
Herr Drexl hat der Verwaltung mit Schreiben vom 08. September 2019 mitgeteilt, dass er sein Amt als Marktgemeinderat aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niederlegen möchte (vgl. Anlage 1). In diesem Zusammenhang ist die Nachfolge durch den Marktgemeinderat zu regeln.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Basis für die Entscheidung über die Listennachfolge ist die Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 16.03.2014. Unter dem Wahlvorschlag mit der Ordnungszahl 01 und dem Kennwort „Christlich Soziale Union in Bayern“ wird als zweiter Listennachfolger mit der laufenden Nummer 13 und 2.201 abgegebenen Stimmen Herr Johann Müller-Zurlinden geführt (vgl. Anlage 2). Herr Müller-Zurlinden hat mit Schreiben vom 05.09.2019 erklärt, dass er für die Übernahme des Ehrenamtes als Mitglied des Marktgemeinderates zur Verfügung steht (vgl. Anlage 3).
Herr Drexl war in seiner Funktion als Marktgemeinderat in folgende weitere Positionen entsandt:
Hauptausschuss (Vollmitglied)
Bau- und Umweltausschuss (1. Stellvertreter für Herrn Lichtenstern)
Gemeinschaftsversammlung (Vollmitglied)
Vergabeausschuss für den Gewerbepark Mering West (2. Stellvertreter für Herrn Spengler)
Bezüglich der oben genannten Funktionen besteht seitens der CSU-Fraktion ein entsprechendes Vorschlagsrecht zur Nachfolgebesetzung.
Nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) sind Gemeinderatsmitglieder in öffentlicher Sitzung zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und deren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.