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Sachverhalt:

Mit Urteil vom 10.10.2017 hob das Verwaltungsgericht Bayreuth den Kreisumlagebescheid 2014 des Landkreises Forchheim gegenüber der Stadt Forchheim auf. Der Landkreis Forchheim hatte es unterlassen, die finanzielle Situation der umlagepflichtigen Gemeinden vor Erlaß der Haushaltssatzung konkret zu ermitteln und die Gemeinden vor Erlaß es Kreisumlagebescheids anzuhören.

 

Als Folge daraus, hört der Landkreis Aichach-Friedberg die Gemeinden im Landkreis künftig vor Erlaß der Haushaltssatzung im Hinblick auf die Sicherung der finanziellen Mindestausstattung der Gemeinden an.

 

Mit Schreiben vom 19.08.2019 fordert der Landkreis Aichach-Friedberg den Markt Mering auf, zur Kreisumlage und zur Sicherung der gemeindlichen finanziellen Mindestausstattung Stellung zu nehmen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Aus Sicht der Verwaltung besteht beim Markt Mering keine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stellt fest, daß beim Markt Mering im Zusammenhang mit der Kreisumlage 2020 keine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung besteht. Das ist dem Landkreis Aichach-Friedberg im Rahmen der Anhörung zur Kreisumlage 2020 entsprechend mitzuteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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