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Gegen die Niederschrift vom 25.07.2019 werden keine Bedenken erhoben, sie gilt damit als genehmigt.

 

MGR Enzensberger merkt an, dass seine unter TOP 21.9 als Anfrage geführte Wortmeldung als Antrag dahingehend zu verstehen sei, dass klare Regelungen für die Vergabe von Plätzen getroffen werden und dass dies auch so kommuniziert wird. So seien ältere Kinder bei der Vergabe jüngeren vorzuziehen.

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