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Sachverhalt:

 

Im Januar 2018 kamen die Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 5067/9 auf den Unterzeichner zu und boten das Grundstück zum Verkauf an. Mit dem neu geschaffenen § 13b BauGB wäre es möglich das Grundstück entlang der Straße mit zwei Einfamilienhäusern mit je 700 m² Grundstücksfläche zu bebauen. Die Restfläche von ca. 2.000 m² soll weiterhin unbebaut bleiben und so auch dauerhaft durch Satzung festgelegt werden.

 

Es gab zwei Familien, die Interesse an den Bauplätzen hatten und im Gegenzug dem Markt Mering landwirtschaftliche Flächen im Lechfeld und im tertiären Hügelland verkauft hätten. Die mehrmonatigen Verhandlungen konnten nicht zum Abschluss gebracht werden.

 

Die Grundstückseigentümer sind nach wie vor an einer Verwertung ihres Grundstücks interessiert, ein neuer Käufer hat sich gefunden.

 

Es geht darum abzuklären und grundsätzlich festzulegen, ob aus städtebaulicher Sicht der Verlängerung der Bebauung entlang der Hartwaldstraße zugestimmt werden kann.

Die Erschließung ist unproblematisch und das Wasserwerk hat eine Machbarkeitsstudie mit Zahlen hinterlegt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Nach dem aktuellen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und somit im Außenbereich. Die Fläche wurde bisher landwirtschaftlich (zur Schafhaltung) genutzt.

 

Die angestrebten Häuser verlängern die Bebauung um ca. 40 m nach Osten entlang der Hartwaldstraße. Bisher gab es keine Bestrebungen den Ortsrand nördlich der Hartwaldstraße nach Osten hin zu erweitern. Zwar gab es Interessenbekundungen einzelner Grundstückseigentümer, nicht aber des Eigentümers, der das größte Grundstück im Anschluss an die jetzige Bebauung hat. Es würde mit diesem Bebauungsplan, ähnlich wie einmal in Meringerzell, eine einseitige Verlängerung um ca. 40 m nach Osten erfolgen.

Die Kosten für die Erschließung und die Bebauungsplanänderung sollte der Käufer tragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein.

 

ja, siehe Begründung

 

Bislang keine finanziellen Auswirkungen, da die Kosten für das Bebauungsplanverfahren durch den potentiellen Käufer getragen werden sollten.

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €

Einmalig 2019: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat ist bereit ein Bebauungsplanverfahren für die Bebauung eines Teilbereichs des Grundstücks Flur-Nr. 5067/9 durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit den Beteiligten zu führen und die Grundlage für einen Aufstellungsbeschluss zu erarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:   7 : 12

 

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