Reduzieren

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat auf Grundlage der aktuell bekannten Anmeldungsdaten für das Kindergartenjahr die erforderliche Personalausstattung für die kommunalen Betreuungseinrichtungen ermittelt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Zuständigkeit für Angelegenheiten des Kindergartenpersonals bezüglich arbeitsvertraglicher Regelungen der Wochenarbeitszeit gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Mering liegt beim ersten Bürgermeister. Maßstab ist jedoch hier der bisher vom Marktgemeinderat festgelegte Anstellungsschlüssel zwischen 1:10 und 1:11 für den Bereich der Kindergärten sowie 1:8 und 1:9 für den Bereich der Kinderkrippen. Im Einzelfall und mit Begründung der Einrichtungsleitung sind Unterschreitungen  dieser Werte um bis zu 0,5 zulässig. Diese Gesamtregelung hat sich bewährt und gilt bis zu einer gegenteiligen Beschlussfassung des Marktgemeinderates weiter.

 

Die Buchungszeiten der angemeldeten Kinder ergeben in Verbindung mit dem von der Personalverwaltung beabsichtigten Änderungsverträgen bzw. Neueinstellungen für die einzelnen Einrichtungen folgende jahresdurchschnittliche Anstellungsschlüssel, die sich jedoch durch Abweichungen zwischen den jetzt bekannten Anmeldedaten und den späteren tatsächlichen Buchungsdaten sowie allgemein durch Umbuchungen nach Abschluss der Arbeitsverträge und Wünsche der Beschäftigten nach veränderten regelmäßigen Wochenarbeitszeiten nochmals verändern können.

 

Kindergarten „Am Sommerkeller“1 : 9,40

 

Der Anstellungsschlüssel liegt damit unter dem Grenzwert von 1 : 10 und auch minimal unter der erlaubten Abweichung von 0,5. Grund hierfür ist die im kommenden Kindergartenjahr erforderliche Überbelegung der Einrichtung mit 8 Kindern. Die Gesamtzahl der betreuten Kinder beträgt 108.

 

Kindergarten Kapellenberg1 : 9,89

 

Der Anstellungsschlüssel liegt damit unter dem Grenzwert von 1 : 10, aber noch im Bereich der erlaubten Abweichung von 0,5. Auf Grund der geringen Abweichung und der Erfahrung, dass sich der tatsächliche Wert auf Grund von Personalausfällen während des Kindergartenjahres ohnehin verschlechtert, wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Darüber hinaus ergibt sich in der Einrichtung auf Grund der hohen Mitarbeiterzahl und der Pluralität aus Kindergarten, Kinderkrippe sowie einer I-Gruppe ein erhöhter organisatorischer Aufwand. Hinzu kommen die Vorplanungen für die Erweiterung der Einrichtung um drei Gruppen.

 

Kinderkrippe Kapellenberg1 : 7,48

 

Der Anstellungsschlüssel liegt damit unter dem Grenzwert von 1 : 8 und unterhalb der erlaubten Abweichung von 0,5. Auf Grund der minimalen Abweichung und der Rahmenbedingungen in der Einrichtung (sh. oben) wird kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.

 

Kindergarten Farbkleckse1 . 9,82

 

Der Anstellungsschlüssel liegt damit unter dem Grenzwert von 1 : 10, aber noch im Bereich der erlaubten Abweichung von 0,5. Der Anstellungsschlüssel ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen den arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeiten in der Einrichtung und den aktuell bekannten Buchungszahlen. Weiterhin zeigt die Erfahrung dass sich der Wert auf Grund von Personalausfällen während des Jahres faktisch ohnehin verschlechtert. Im laufenden Kindergartenjahr war die Einrichtung hiervon besonders betroffen, weshalb seitens der Verwaltung Konsolidierungsbedarf gesehen wird.

 

Kinderkrippe Farbkleckse1 : 8,10

 

Der Anstellungsschlüssel liegt im vorgegebenen Rahmen.

 

 

Die zu Jahresbeginn oftmals günstig erscheinenden Anstellungsschlüssel haben sich während des Kindergartenjahres in mehreren Einrichtungen durch längerfristige Personalausfälle auf Grund von Beschäftigungsverboten in Zusammenhang mit Schwangerschaften sowie Erkrankungen mehrfach deutlich verschlechtert. Ein Ausgleich dieser Ausfälle während des laufenden Kindergartenjahres ist mittlerweile fast unmöglich geworden, da auf dem Arbeitsmarkt kein Personal für befristete Einstellungen zur Verfügung steht. Dies gilt mittlerweile sogar für den Bereich der Zeitarbeitsvermittlung.

 

 

Stellungnahme des Personalrates:

Die Stellungnahme des Personalrates geht Ihnen gesondert zu.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalausgaben richten sich nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD auf Basis der Arbeitsverträge und werden jeweils im Rahmen der Haushaltsberatungen, soweit dort bereits bekannt, entsprechend angemeldet.

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt von der Personalausstattung der gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen 2019 /2020 wie folgt zustimmend Kenntnis:

Kindergarten „Am Sommerkeller“1 : 9,40

Kindergarten Kapellenberg1 : 9,89

Kinderkrippe Kapellenberg1 : 7,48

Kindergarten Farbkleckse1 . 9,82

Kinderkrippe Farbkleckse1 : 8,10

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:   19 : 0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.