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Sachverhalt:

Im April 2019 teilte der „Renn- und Freizeitgemeinschaft Mering e. V. im ADAC" mit , daß sich der Verein aufgelöst hat.

 

Die Satzung des Vereins bestimmt in § 17, wie mit dem Vereinsvermögen im Falle der Aulösung zu verfahren ist:

 

„Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das verbleibende Vermögen an die Gemeinde Mering zur treuhänderischen Verwahrung und Verwaltung, bis es für den gleichen sportlichen und steuerbegünstigten Zweck wieder verwendet werden kann."

 

Mit Wertstellung vom 12.04.2019 gingen auf dem Konto des Marktes Mering 2.008,66 EUR ein.

 

In Mering verfolgen nach Kenntnis der Verwaltung zwei Vereine gleiche Ziele:

 

Oldtimer & Motorradclub (OMC) Mering e. V.

Motorsportclub Mering e. V.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Mittel des Vereins in Höhe von 2.008,66 EUR werden als durchlaufender Posten behandelt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, das Vermögen des aufgelösten „Renn- und Freizeitgemeinschaft Mering e. V. im ADAC“ in Höhe von 2.008,66 EUR gem. § 17 der Vereinssatzung hälftig dem Oldtimer & Motorradclub (OMC) Mering e. V. und dem Motorsportclub Mering e. V zukommen zu lassen, da beide Vereine den gleichen sportlichen und steuerbegünstigten Zweck verfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 0

 

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