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Sachverhalt:

 

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26. Juni 2018 zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurden keine Änderungen hinsichtlich des Erschließungsbeitragsrechtes vorgenommen.

Die sogenannte Altanlagenregelung in Art. 5 a Abs. 7 Satz 2 KAG bezieht sich auf Erschließungsmaßnahmen die in der Herstellung begonnen, jedoch technisch nicht abgeschlossen und auch beitragsrechtlich nicht abgerechnet wurden.

 

 

Durch diese Regelung kann kein Erschließlungsbeitrag mehr erhoben werden, wenn seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung 25 Jahre vergangen sind. Diese Regelung tritt am 01.04.2021 in Kraft! Zweck dieses Beitragserhebungsverbotes ist es, einerseits für Rechtssicherheit für die Gemeinden und Anlieger zu sorgen und andererseits den Kommunen hinreichend Zeit zu geben, unfertige Anlagen baulich fertigzustellen, erstmalig endgültig hergestellte Anlagen abzurechnen und ausstehende Erschließungsbeiträge zu erheben.

 

 

In Bezug auf die Herstellungsfiktion, 01.04.2021, gilt es zu prüfen, welche Erschließungsanlagen mit der erstmaligen Herstellung vor dem 01.04.1996 begonnen, jedoch nicht fertiggestellt wurden.

Die Kommunen haben festzustellen, für welche Straßen noch keine endgültige Herstellung erfolgt ist, mit den Baumaßnahmen jedoch begonnen wurde, keine Ausschlussfrist greift und die Herstellungsfiktion droht.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Im Zuge einer Besprechung am 01.07.2019 zwischen der Bauverwaltung, dem technischen Marktbauamt und Erstem Bürgermeister Kandler kann im Ergebnis festgehalten werden, dass es in Mering keine Erschließungsmaßnahmen bekannt ist, welche vor 01.04.1996 in der technischen Herstellung begonnen wurde und bis heute nicht abgeschlossen ist.  Es kann also festgehalten werden, dass in Mering keine „Altanlagen“ zu verzeichnen sind.

Die Gemeinden sind angehalten zu dokumentieren, ob solche Altanlagen in den Gemeinden zu verzeichnen sind. Aus diesem Grunde bedarf es der Beschlußfassung.

 

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass für den Markt Mering keine Erschließungsanlagen vorhanden sind, die vor dem 01.04.1996 begonnen wurden und nicht abgeschlossen sind. 

 

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Abstimmungsergebnis:    19 : 0

 

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