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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 17.04.2019:

Das dargestellte Planungsgebiet ist in keinem Verfahren der Ländlichen Entwicklung beteiligt. Eigene Planungsüberlegungen bestehen keine. Mit der Neuausweisung von Bauflächen in bisher unbebauter landwirtschaftlicher Lage sollte aber äußerst zurückhaltend vorgegangen werden. Bei der Gestaltung der Gewerbefläche sollte auf eine möglichst kompakte, platzsparende und möglichst mehrgeschossige Bauweise geachtet werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering weist darauf hin, dass durch eine maximale Gebäudehöhe von 14,0 m bzw. in Teilbereichen 10,0 m eine platzsparende, mehrgeschossige Bauweise sehr gut realisiert werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:   22 : 0

 

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