Sachverhalt:
Inhalt der Stellungnahme vom 06.05.2019:
1 Sachverhalt
Das Planungsgebiet umfasst ca. 10 ha.
Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewerbegebiet vorgesehen.
Das Baugebiet ist nicht bebaut.
Nachfolgend wird dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasser-wirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. Andere Fachfragen, wie z. B. hygienische Belange, Bebaubarkeit, Baugrund- und Bodenverhältnisse, werden in dieser Stellungnahme nicht be-handelt.
2 Wasserwirtschaftliche Würdigung
Bezüglich Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Abwasserbeseitigung und Hochwasser-schutz (inkl. Retentionsraumausgleich verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 29.09.2017.
Seit unserer letzten Stellungnahme sind am 05.01.2018 die Änderungen im WHG durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30.06.2017 (BGBI I S. 2193) in Kraft getreten. Mit dem Hoch-wasserschutzgesetz II wurden auch Regelungen für Risikogebiete außerhalb von Über-schwemmungsgebieten, die bei Extremereignissen betroffen sind, eingeführt.
Für diese Gebiete gibt es - anders als in vorläufig gesicherten oder festgesetzten Über-schwemmungsgebieten - kein grundsätzliches Verbot der Bauleitplanung, aber §78b Abs. 1 S. 2 Nr. 1 WHG stellt Anforderungen an die Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere hinsichtlich dem Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheb-licher Sachschäden. Wir empfehlen deshalb für das Planungsgebiet eine dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepasste Bauweise. Sollte, wie in unserer Stellungnahme vom 29.09.2017 unter Nr. 2.4.2 empfohlen, die Fußbodenhöhe auf mindestens 508,00 m ü. NN zum Liegen kommen, kann von einer hochwasserangepassten Bauweise ausgegangen wer-den.
Außerdem ergaben sich durch die Änderungen des WHG Regelungen für die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Ge-mäß §78c Abs. 2 und 3 ist die Errichtung neuen Heizölverbraucheranlagen verboten, wenn andere weniger wassergefährdende Energieträger zur Verfügung stehen, und bestehende An-lagen sind ggf. nachzurüsten.
3 Zusammenfassung
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Der Markt Mering weist darauf hin, dass die hochwasserangepasste Bauweise in den textlichen Festsetzungen verankert ist (siehe § 2 (2) Nr. 4 der textlichen Festsetzungen).
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |