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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Steindorf hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Steindorf Nord“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst. Mit Schreiben vom 26.03.2019 weist das planende Büro Reimann, Fürstenfeldbruck die Gemeinde Schmiechen auf die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB hin.

 

Die Unterlagen stehen im Internet unter www.steindorf.de <http://www.steindorf.de>; Reiter: Aktuelles, Unterpunkt: Bebauungsplan Nr. 27 „Steindorf Nord“ zur Einsichtnahme zur Verfügung. Eine Stellungnahme kann bis zum 10.05.2019 abgegeben werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Steindorf Nord“ werden keine Belange der Gemeinde Schmiechen berührt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2019: €                                                 Einmalig 2019: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bezüglich der Aufstellung des Bebauungplanes Nr. 27 „Steindorf Nord“ vorzubringen, da Belange der Gemeinde Schmiechen nicht berührt sind.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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