Sachverhalt:
I.Beschreibung des Vorhabens
An das Bestandsgebäude Kirchstraße 6 in Steindorf wurde ein erdgeschossiger, behindertengerechter Anbau (1 Zimmer für Wohnen, Essen, Schlafen mit 25,05 m2) angebaut. Der Anbau wurde mit einem Durchbruch mit dem Bestandsgebäude verbunden. Des Weiteren wurde der Kniestock geringfügig von 40 cm auf 80 cm erhöht. Die neue Wandhöhe beträgt 6,55 Meter (Traufhöhe bleibt unverändert). Die Firsthöhe beträgt nach wie vor 10,24 Meter, weil die Dachneigung von 45° auf 38° angepasst wird. Es ist eine Gaube mit einer DN von 15° eingezeichnet. Das Dachgeschoss ist über eine neu errichtete Außentreppe überhalb des Anbaus zu erreichen. Weitere bauliche Änderungen werden nicht angezeigt.
II.Fiktionsfrist
Eingang:*
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*
Nächste Gemeinderatssitzung:17.01.2019
* Der Antrag gilt derzeit noch nicht als eingegangen, da noch nicht alle Unterlagen dreifach und vollständig abgegeben wurden.
III.Nachbarbeteiligung
Es gibt ein direktes Nachbargrundstück und einen sogenannten „Punktnachbarn". Des Weiteren ist das Grundstück von öffentlichen Verkehrsflächen umgeben, so dass es keine weiteren Nachbarn gibt. Unterschriften liegen bis Dato (noch) nicht vor.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Gebäude liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es beurteilt sich daher bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB. Da es sich nur im einen im Vergleich zum Bestandsgebäude nur um einen geringfügigen, untergeordneten, eingeschossigen Anbau handelt und sich die Gesamtgebäudehöhe und somit die optische Wirkung des Gebäudes nicht erhöht, fügt sich das Gebäude unproblematisch nach § 34 BauGB ein.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: €Einmalig 2018: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: