Sachverhalt:
Mit diesem Antrag auf Vorbescheid wird die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses beantragt.
Das Grudstück ist bereits mit einem Wohngebäude bebaut. Entlang der Nord- und Westgrenze ist ein Nebengebäube errichtet. Um das geplante Wohnhaus, 1 Vollgeschoß plus Dachgeschoß (Satteldach) zu verwirklichen soll das bestehende Nebengebäude an der Nordgrenze verkürtzt werden. Mit einem Grenzabstand von ca. 4,5 m zur Nordgrenze werden die erforderlichen Abstandsflächen voraussichtlich eingehalten.
Der Stellplatzbedarf kann mittels einer Garage mit Stauraum nachgewiesen werden.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich von Hofhegnenberg und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben fügt sich nach Auffassung der Verwaltung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude des östlich angrenzenden Grundstückes, Herzog-Wilhelm-Str. 23, ist mit einem Grenzabstand zur nördlichen Grundstücksgrenze von 4,0 m errichtet.
Somit ist die Gebäudeflucht der Bestandsbebauung angeglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2018: €Einmalig 2018: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: