Reduzieren

Sachverhalt:

Mit diesem Antrag auf Vorbescheid wird die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses beantragt.

Das Grudstück ist bereits mit einem Wohngebäude bebaut. Entlang der Nord- und Westgrenze ist ein Nebengebäube errichtet. Um das geplante Wohnhaus, 1 Vollgeschoß plus  Dachgeschoß (Satteldach) zu verwirklichen soll das bestehende Nebengebäude an der Nordgrenze verkürtzt werden. Mit einem Grenzabstand von ca. 4,5 m zur Nordgrenze werden die erforderlichen Abstandsflächen voraussichtlich eingehalten.

Der Stellplatzbedarf kann mittels einer Garage mit Stauraum nachgewiesen werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich von Hofhegnenberg und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Vorhaben fügt sich nach Auffassung der Verwaltung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude des östlich angrenzenden Grundstückes, Herzog-Wilhelm-Str. 23, ist mit einem Grenzabstand zur nördlichen Grundstücksgrenze von 4,0 m errichtet.

Somit ist die Gebäudeflucht der Bestandsbebauung angeglichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen nach §36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid. da sich das geplante Gebäude nach §34 BauGB einfügt.

 

 

Reduzieren

Abstimmung: 8:0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.