Reduzieren

Sachverhalt:

1.Vorgelegt wird der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Der 1. Nachtragshaushalt 2018 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im

 

Verwaltungshaushalt mit 3.008.400 EUR               (+- 0 EUR)

und im Vermögenshaushalt mit 4.056.500 EUR (+ 1.128.000 EUR).

 

Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 501.400 EUR festgesetzt

 

Notwendig wird der Nachtragshaushalt aufgrund der Absicht des Gemeinderates, landwirtschaftliche Flächen zu erwerben. Der Erwerb kann vollständig aus den Rücklagen finanziert werden

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO ist ein Nachtragshaushalt aufzustellen, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 mit allen Anlagen und Bestandteilen, wie in der Anlage beigefügt.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.