Sachverhalt:
1.Vorgelegt wird der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 mit allen erforderlichen Anlagen.
Der 1. Nachtragshaushalt 2018 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im
Verwaltungshaushalt mit 3.008.400 EUR (+- 0 EUR)
und im Vermögenshaushalt mit 4.056.500 EUR (+ 1.128.000 EUR).
Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 501.400 EUR festgesetzt
Notwendig wird der Nachtragshaushalt aufgrund der Absicht des Gemeinderates, landwirtschaftliche Flächen zu erwerben. Der Erwerb kann vollständig aus den Rücklagen finanziert werden
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Nach Art. 68 Abs. 2 Nr. 4 GO ist ein Nachtragshaushalt aufzustellen, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig 2018: €Einmalig 2018: € | |
Jährlich: € | Jährlich: € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: