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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2016 beschlossen, zunächst grundsätzlich am oben genannten Projekt festzuhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Baukosten zu aktualisieren, die Zuschusssituation zu klären und im Anschluss dem Marktgemeinderat Bericht zu erstatten.

 

Zur persönlichen Beurteilung der Gesamtsituation geben wir an dieser Stelle eine stichpunktartige Chronologie zum Beschlussvollzug wieder:

 

März 2016Auftrag an die Arnold Consult AG zur Aktualisierung der Projektkosten

Juni 2016Ansprechpartner bei der DB Netz steht fest

November 2016Besprechung bei DB Netz in Augsburg

-Mögliche Bauweise: Stahlbetonfertigbau

-Für eine Verlängerung der Plangenehmigung sind voraussichtlich aktualisierte Planunterlagen erforderlich, eine klare Aussage gibt es diesbezüglich noch nicht

-Streckensperrung braucht 3 Jahre Vorlaufzeit

-Zusage zur Überlassung von Planungsunterlagen von bereits durchgeführten vergleichbaren Projekten seitens der DB Netz an das Büro Arnold Consult

Januar 2017Zugesagte Unterlagen liegen nicht vor, daher Schreiben des Marktes Mering mit der Bitte um Überlassung von Planunterlagen und Unter-

stützung.

März 2017Außer einem Flyer über einen Hersteller von Fertigbetonteilunterführungen wurden seitens der DB keine Unterlagen oder Daten zur Verfügung gestellt; weitere Nachfragen seitens der Verwaltung bzw. Arnold Consult blieben erfolglos.

September 2017Weiterer Versuch der Verwaltung über bestehende Kontakte zur DB einen ergänzenden Ansprechpartner zu bekommen.

Januar 2018Neuer Ansprechpartner bei der DB Netz steht fest.

März 2018Besprechungstermin bei der DB Netz in Augsburg

-Markt Mering soll bei der DB Netz mit formlosem Schreiben eine Verlängerung der Plangenehmigung um 5 Jahre erbitten (erledigt am 15.03.2018).

-Arnold Consult nimmt bis Sommer 2018 Kostenschätzungen zu möglichen Bauvarianten vor.

September 2018Schreiben des Marktes Mering an die DB Netz (dieses Mal mit Abdruck an das Eisenbahnbundesamt) und Arnold Consult, nachdem von keiner Seite Rückmeldungen erfolgt waren.

September 2018E-Mail der DB Netz vom 27.09.2018 mit Aussagen zur Rechtslage (vgl. Anlage inklusive Schreiben der DB Netz vom 30.04.2018 und Schreiben des Eisenbahnbundesamtes vom 13.09.2018)

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Zunächst ist zum Verständnis der Gesamtsituation festzustellen, dass der Vorhabensträger für den Neubau einer Unterführung die DB Netz wäre, auch wenn der Markt Mering das einseitige Verlangen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zum Neubau mit der Folge einer einhundertprozentigen Kostentragung stellen müsste.

 

Die oben dargestellte Chronologie zeigt den mühsamen und langwierigen Weg zur Projektrealisierung zumal der Markt Mering bei dem Vorhaben nicht allein agieren kann sondern vollständig auf eine Kooperation mit der DB Netz angewiesen ist.

 

Gleichwohl stellt das aktuell vorliegende Schreiben des Eisenbahnbundesamtes vom 13.09.2018 nach Auffassung der Verwaltung eine Zäsur dar, anlässlich der eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen bzw. die bisherige Entscheidung überdacht werden sollte. Demnach wäre selbst bei unveränderter Sach- und Rechtslage ein sowohl in inhaltlich als auch in zeitlicher Hinsicht umfangreiches Verfahren mit dem Ziel eines Verlängerungsbeschlusses zur aktuell vorliegenden Plangenehmigung erforderlich. Die Verlängerungsentscheidung müsste vor Fristablauf der ursprünglichen Plangenehmigung (hier: 21.09.2019) äußere Wirksamkeit erlangen, was im Schreiben des Eisenbahnbundesamtes bereits bezweifelt bzw. um dem Wortlaut gerecht zu werden „nicht garantiert“ werden kann.

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann diese Überlegung letztlich aber ohnehin außen vor bleiben, das sich sowohl die Sach- als auch die Rechtslage geändert hat. Die Sachlage dahingehend, dass nicht mehr wie ursprünglich zu Zeiten des Bahnausbau geplant in zum Teil offener Bauweise agiert werden kann, sondern nunmehr mittlerweile nur noch in geschlossener Bauweise unter vollem Fahrbetrieb auf vier Gleisen. Bezüglich der Rechtslage sind seit 2009, wie im Schreiben des Eisenbahnbundesamt dargestellt, Änderungen im Immissionsschutz, Naturschutz, Wasser- und Abfallrecht etc. zu verzeichnen.

 

Nachdem nach Auffassung der Verwaltung angesichts der beim Markt Mering anstehenden Projekte (Vision 2025, Rathaus, Erweiterung Grundschule II, Horte, Kita-Erweiterungen, Straßen- und Kanalbau etc.), auch im Zeitraum bis zum Jahr 2024 (maximaler Genehmigungszeitraum) eine Realisierung des oben genannten Projektes kaum realistisch dargestellt werden kann, wird vorgeschlagen, vom Projekt Abstand zu nehmen und es zu gegebener Zeit im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens aufzugreifen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Markt Mering verzichtet unter den gegebenen Rahmenbedingungen auf eine Verlängerung der vorliegenden Plangenehmigung und nimmt damit derzeit Abstand von einer Realisierung des Projektes. Im Bedarfsfall kann bzw. muss das Projekt über eine neues Plangenehmigungsverfahren wieder aufgegriffen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:    21 : 0

 

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