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Sachverhalt:

Das bestehende Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern soll im gesamten mit einem Trapezblechdach überdacht werden.

Die Ausführung des Daches soll mit einer Neigung von 15 ° und einem Dachüberstand von 1,25 m auf beiden Längsseiten ausgeführt werden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Sportplatz". Dieser läßt eine Dachgestaltung mit Satteldach mit einer Neigung bis maximal 30 ° zu.

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und ist somit zulässig.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: €Einmalig 2018: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen zum Vorhaben, da dieses gemäß dem Bebauungsplan zulässig ist.

 

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Abstimmungsergebnis: 9:0

 

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