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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 29.01.2018:

wir bedanken uns für die Zusendung des o.g. Bebauungsplanes.

Unsere Stellungnahme lautet wie folgt:

Als mit dem operativen Netzbetrieb betrauter Betriebsführer der Energienetze Bayern GmbH & Co .KG nehmen wir zum Bebauungsplan (Zugspitzstrasse) in deren Namen Stellung wie folgt.

Im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich eine Erdgas - Mitteldruck der Energienetze

Bayern / Energie Südbayern.

Einen Übersichtslageplan haben wir beigefügt.

 

Wir bitten um Beachtung:

Leitungstrassen sind von Bebauungen und Baumbepflanzung freizuhalten.

Bei der Gestaltung von Pflanzgruben müssen die Regeln der Technik eingehalten werden. Diese beinhalten, dass genügend Abstand zu unseren Versorgungsleitungen eingehalten wird, oder ggf. Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Anregungen betreffen im Wesentlichen die Ausführungsplanung und können auf der Bauleitplanungsebene nicht abgewogen werden. Die Energie Südbayern GmbH wird bei Bedarf frühzeitig in die Erschließungsplanung eingebunden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 0

 

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