Sachverhalt:
Die Eigentümer des Grundstücks in der Fuggerstraße 15 plant auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garage zu errichten. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Fuggerstraße. Es entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes Fuggerstraße, folgende Betreiungen sind erforderlich:
1.Überschreitung der Baugrenze mit dem Wintergarten in südlicher Richtung
2.Änderung der Dachneigung 30 Grad < zul. 38 bis 46 Grad
3.Änderung der Farbe der Dacheindeckung, anthrazit statt rot
4. Errichtung einer Garage außerhalb der Baugrenze
5. Dachneigung Garage 38 > 30°.
6. Dachaufbau 4,5 m > 3,00 m
Aufgrund der Vielzahl der bereits erteilten Befreiungen im Baugegebiet Fuggerstraße hat der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 06.11.2017 für das signalisiert, dass zu einem Großteil der Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird.
Die damals eingereichten Unterlagen wurden zwischenzeitlich angepasst und werden vom Bauwerber rechtzeitig zur Sitzung vorgelegt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.