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Sachverhalt:

Für das Haushaltsjahr 2018 sind von Seiten des Wasserwerkes in 3 Strassenzügen Sanierungen des Leitungsnetzes sowie zusätzlich der Neuanschluss des Industrieparks am Haltepunkt St. Afra vorgesehen.

Als problematisch erweist sich alljährlich die Tatsache, dass aufgrund der späten Vorlage eines genehmigten Haushaltes bereits mehrere Monate verstrichen sind bevor mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Angestrebt wird für die Maßnahmen jedoch ein frühzeitiger Baubeginn Ende März/Anfang April. Zu diesem Zeitpunkt liegt erfahrungsgemäß noch nicht einmal ein genehmigter Haushalt vor, sodass formal erst dann mit den Planungs- und vor allem Ausschreibungsleistungen begonnen werden kann. 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Um einen rechtzeitigen Baubeginn gewährleisten zu können bittet das Wasserwerk um Beschlussfassung zur Freigabe der Haushaltsmittel für die unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Maßnahmen. Damit könnte bereits im Januar 2018 mit den Planungs- und Ausschreibungsleistungen begonnen werden. In diesem Fall sind darüber hinaus auch bessere Ausschreibungsergebnisse zu erwarten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2018: 542.000 €

Einmalig 2018: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die erforderlichen Mittel teilen sich wie folgt auf:

>VerwaltungshaushaltWintergasse122.000 €

>VermögenshaushaltFuchsberg170.000 €

Schlossmühlstrasse170.000 €

Anschluss Industriepark  80.000 €

In den genannten Summen sind die erforderlichen Planungsleistungen enthalten. Beim Projekt Wintergasse handelt es sich um eine reine Sanierung bei gleichbleibender Leitungsdimensionierung, damit erfolgt die Zuordnung zum Verwaltungshaushalt, die Maßnahme findet Berücksichtigung bei der jeweiligen Gebührenkalkulation. Bei den Projekten Fuchsberg und Schlossmühlstrasse erhält die Leitung künftig eine größere Dimension. Sie gelten damit als Neuanlage mit der Folge einer Zuordnung zum Vermögenshaushalt. Gleiches gilt für den ohnehin kompletten Neuanschluss des Industrieparks.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat genehmigt die Vergabe von Planungs- und Ausschreibungsleistungen  für die dargestellten Maßnahmen in der Wintergasse, der Schlossmühlstrasse, im Fuchsberg sowie für den Neuanschluss des Industrieparks bereits in der haushaltslosen Zeit Anfang 2018. Die entsprechenden Mittel für die Durchführung der Maßnahmen sind im Haushalt 2018 einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:   20 : 0

 

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