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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 den Aufstellungsbeschluss mit gleichzeitiger Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“ beschlossen. Mit der Durchführung des Verfahrens wurde das Büro OPLA, Herr Dehm, Augsburg beauftragt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nachdem das Planungsbüro zwischenzeitlich einen Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet hat, kann nun nach Billigung durch den Marktgemeindrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. mit § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, welcher im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den heutigen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße" in der Fassung vom 14.12.2017 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Die heutige Fassung legt unter Ziffer 4 bei WA 1 maximal 4 Wohnungen fest. Unter Ziffer 5.2 wird gestrichen "sowie dauerhaft reflektierende Materialien".

 

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Abstimmungsergebnis:   19 : 1

 

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