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Sachverhalt:

 

I.Beschreibung des Vorhabens

 

Die Antragsteller planen am Bestandsgebäude Auf der Draad 18 in Hofhegnenberg den Ausbau des Dachgeschosses mit Kniestockerhöhung um 45 cm (von 20 cm auf 65 cm) und einer Änderung der Dachneigung von derzeit 20 Grad auf zukünftig 36 Grad. Der Ausbau dient zur Wohnraumerweiterung, eine zusätzliche Wohneinheit soll nicht entstehen.

 

Im vorgelegten Entwurf sind Räumlichkeiten für Wohnen, Schlafen, Sanitär und sowie eine Dachterrasse vorgesehen.

 

II.Fiktionsfrist

 

Eingang:*

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:*

Nächste Gemeinderatssitzung:25.01.2018

 

* bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage lag noch kein Bauantrag vor, daher gibt es noch keine Fiktionsfrist

 

III.Nachbarbeteiligung

 

Das Baugrundstück liegt an drei weiteren Grundstücken an. Nachbarunterschriften liegen bis Dato noch nicht vor.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt innerhalb eines des im Zusammenhang bebauten Ortsteils und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Daher beurteilt sich das Vorhaben baurechtlich nach § 34 BauGB. Danach ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt. Zwar liegt noch kein Bauantrag mit exakten Angaben vor, beurteilt man die vorgelegten Skizzen, dürfte sich das Vorhaben hier einfügen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2017: €Einmalig 2017: €

 

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Hierzu liegt kein Bebauungspan vor.

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da dieses sich nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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